Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen in Bezug auf die dem Unternehmensverbund angehörigen gemeinnützigen Unternehmen, nämlich Marli GmbH, gemeinnütziges Unternehmen für Menschen mit Behinderungen, Lübeck, und Marli Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH gemeinnütziges Unternehmen zur Integration für Menschen mit Behinderungen, Lübeck
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Leistungen:
a) Ambulante Pflegedienste
b) Betreuungs- und Entlastungsleistungen
c) Teilstationäre und stationäre Pflege nach dem SGB XI
Die Gesellschaft verwirklicht die vorgenannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den steuerbegünstigten Körperschaften der Marli-Gruppe sowie der FLEK Gruppe GmbH und der INTEGRA Fachdienst für berufliche Integration - Gemeinnützige Gesellschaft mbH durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen.
Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere
a) Geschäftsführungs- und Managementdienstleistungen
b) Kaufmännische Dienstleistungen (bspw. Buchhaltung, Controlling, Fakturierung, Verwaltungsleistungen einschließlich Brandschutz, Datenschutz, Arbeitssicherheit, Gebäudemanagement)
c) Personaldienstleistungen, Personalgestellungen
d) IT-Dienstleistungen
e) Nutzungsüberlassungen von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen
f) Eventmanagement und Veranstaltungsdienstleistungen
g) Tätigkeiten im Zusammenhang mit unterstützter Kommunikation
h) Betriebliches Gesundheitsmanagement