| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Im beruflichen Verkehr sind die besonderen Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung und der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers sowie des Steuerberatungsgesetzes und der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer über die Vertretung der Gesellschaft zu beachten. Durch Gesellschafterbeschluß kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, erteilt werden. Einzelvertretungsbefugnis kann nur Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Steuerberatern erteilt werden. Soweit einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, der nicht zugleich Steuerberater ist, Einzel vertretungsbefugnis erteilt wird, muß auch einem Steuerberater, der nicht Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer ist, Einzel Vertretung zustehen (§ 57 Abs. 5 BoStB) und umgekehrt. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2000 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Gesellschaftsvertrag Blatt 4 Sonderband |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 14.06.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.08.2006. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
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