Handelsregister B des Amtsgerichts Walsrode
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Nummer der Firma:
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HRB 120539
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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7
1
a)
Pagels Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
b)
Verden/Aller
c)
Gegenstand des Unternehmens sind die für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw.
Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten
gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4
WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57
Abs. 3 StBerG, insbesondere
Prüfungstätigkeit, Steuerberatung incl.
Mandantenbuchführungen etc.,
Unternehmensberatung, Treuhandtätigkeit.
Handels- und Bankgeschäfte sind
ausgeschlossen.
30.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so muß er
die Doppelqualifikation als Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater haben. Er vertritt die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit
einem Prokuristen vertreten. Personen, die nicht
Steuerberater sind, dürfen die Gesellschaft nur
gemeinschaftlich mit einem Steuerberater
vertreten.
Ausnahme: Wirtschaftsprüfer und vereidigte
Buchprüfer mit Einzelvertretungsbefugnis.
Personen, die nicht Wirtschaftsprüfer sind,
dürfen die Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit
einem Wirtschaftsprüfer vertreten.
Ausnahme: vereidigte Buchprüfer und
Steuerberater mit Einzelvertretungsbefugnis.
Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer zusammen mit einem
Prokuristen vertreten, so muß es sich bei dem
Prokuristen um eine Person gem. § 3 StBerG
handeln.
Hat die Gesellschaft nur einen WP-
Geschäftsführer. so ist dieser stets
alleinvertretungsberechtigt.
Soweit der WP-Geschäftsführer nicht zugleich
auch Steuerberater ist, muß auch ein
Steuerberater-Geschäftsführer
alleinvertretungsberechtigt sein (§ 57 Abs. 5
BoStB).
Im beruflichen Verkehr sind die besonderen
Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung und
der Satzung über die Rechte und Pflichten bei
der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers
und des vereidigten Buchprüfers sowie des
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2000
a)
23.08.2006
Scharf
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 4 Sonderband
Tag der ersten
Eintragung: 14.06.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
23.08.2006.
Abruf vom 13.03.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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4
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Steuerberatungsgesetzes und der
Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer
über die Vertretung der Gesellschaft zu
beachten.
Durch Gesellschafterbeschluß kann allen oder
einzelnen Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis und/oder die Befugnis,
im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen, erteilt werden.
Einzelvertretungsbefugnis kann nur
Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und
Steuerberatern erteilt werden.
Soweit einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten
Buchprüfer, der nicht zugleich Steuerberater ist,
Einzel vertretungsbefugnis erteilt wird, muß auch
einem Steuerberater, der nicht Wirtschaftsprüfer
oder vereidigter Buchprüfer ist, Einzel Vertretung
zustehen (§ 57 Abs. 5 BoStB) und umgekehrt.
b)
Geschäftsführer:
Pagels, Heinrich, Verden, *XX.XX.1939
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Pagels, Herbert, Dörverden, *XX.XX.1946
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
2
b)
Geschäftsanschrift:
Bremer Str. 2, 27283 Verden
c)
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
17.09.2015
Brezinski
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
bzw. Steuerberatungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung
mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere
Prüfungstätigkeit, Steuerberatung incl.
Mandantenbuchführungen etc.,
Unternehmensberatung, Treuhandtätigkeit.
Handels- und Bankgeschäfte sind
ausgeschlossen. Sie darf
Zweigniederlassungen errichten, sowiet die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind (§ 47 WPO, § 34 StBerG).
3
c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
bzw. Steuerberatungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung
mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere
Prüfungstätigkeit, Steuerberatung incl.
Mandantenbuchführungen etc.,
Unternehmensberatung, Treuhandtätigkeit.
Handels- und Bankgeschäfte sind
ausgeschlossen. Sie darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind (§ 47 WPO, § 34 StBerG).
a)
13.10.2015
Brezinski
4
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Pagels, Heinrich, Verden, *XX.XX.1939
a)
29.05.2018
Brezinski
5
b)
Geschäftsführer:
Kuhlemann, Markus, Dörverden, *XX.XX.1973
a)
07.02.2019
Brezinski
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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