Lädt...
oder
Stamm-
kapital
DM
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Prokura
\
Amtsgericht
Walsrode
BIGTT
/l
50-99
HRB
120539
vormals:
j
Amtsgericht
Achim
“
HRB
947
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
mbH
Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft
Steuerberatungsgesellschaft
27283
Verden/Aller
Gegenstand
des
Unternehmens
sind
die
für
Wirtschafts-
prüfungsgesellschaften
bzw.
Steuerberatungsgesellschaf-
ten
gesetzlich
und
berufs-
rechtlich
zulässigen
Tätig-
keiten
gemäß
$
2
in
Verbin-
dung
mit
$
43
a
Abs.
4
WPO
sowie
$
33
in
Verbindung
mit
$
57
Abs.
3
StBer6G,
insbesondere
Prüfungstätig-
keit,
Steuerberatung
incl.
Mandantenbuchführungen
etc.,
Unternehmensberatung,
Treu-
handtätigkeit.
Handels-
und
Bankgeschäfte
sind
ausgeschlossen.
RS
152
Karteikarte
für
HR
B
(gelb)
(6.
62)
3
ä
Heinrich
Pagels,
geb.
08.10.1939,
Verden
Herbert
Pagels,
geb.
06.08.1946,
Dörverden
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
19.04.2000
abgeschlossen
worden.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
muß
er
die
Doppelqualifikation
als
Wirtschaftsprüfer
und
Steuerberater
haben.
Er
vertritt
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
oder
durch
einen
Geschäftsführer
zusam-
men
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Personen,
die
nicht
Steuer-
berater
sind,
dürfen
die
Gesellschaft
nur
gemeinschaftlich
mit
einem
Steuerberater
vertreten.
Ausnahme:
Wirtschaftsprüfer
und
vereidigte
Buchprüfer
mit
Einzelvertretungsbefugnis.
Personen,
die
nicht
Wirtschaftsprüfer
sind,
dürfen
die
Gesellschaft
nur
gemein-
schaftlich
mit
einem
Wirtschaftsprüfer
vertreten.
Ausnahme:
ver-
eidigte
Buchprüfer
und
Steuerberater
mit.
Einzelvertretungsbefugnis.
Wird
die
Gesellschaft
durch
einen
Geschäftsführer
zusammen
mit
eine
Prokuristen
vertreten,
so
muß
es
sich
bei
dem
Prokuristen
um
eine
Person
gem.
$
3
StBerG
handeln.
Hat
die
Gesellschaft
nur
einen
WP-Geschäftsführer,
so
ist
dieser
stets
alleinvertretungsberechtigt.
Soweit
der
WP-Geschäftsführer
nicht
zugleich
auch
Steuerberater
ist,
muß
auch
ein
Steuerberater-
Beschäftsführer
alleinvertretungsberechtigt
sein
($
57
Abs.
5
BoStB).
Im
beruflichen
Verkehr
sind
die
besonderen
Vorschriften
der
Wirt-
schaftsprüferordnung
und
der
Satzung
über
die
Rechte
und
Pflichten
bei
der
Ausübung
der
Berufe
des
Wirtschaftsprüfers
und
des
ver-
eidigten
Buchprüfers
sowie
des
Steuerberatungsgesetzes
und
der
Berufsordnung
der
Bundessteuerberaterkammer
über
die
Vertretung
der
Gesellschaft
zu
beachten.
Durch
Gesellschafterbeschluß
kann
allen
oder
einzelnen
Geschäfts-
führern
Einzelvertretungsbefugnis
und/oder
Befreiung
von
den
Be-
schränkungen
des
$
181
BGB
erteilt
werden.
Einzelvertretungsbefug-
nis
kann
nur
Wirtschaftsprüfern,
vereidigten
Buchprüfern
und
Steuerberatern
erteilt
werden.
Soweit
einem
Wirtschaftsprüfer
oder
vereidigten
Buchprüfer,
der
nicht
zugleich
Steuerberater
ist,
Einzelvertretungsbefugnis
erteilt
wird,
muß
auch
einem
Steuer-
berater,
der
nicht
Wirtschaftsprüfer
oder
vereidigter
Buchprüfer
ist,
Einzelvertretung
zustehen
($
57
Abs.
5
BoStB)
und
umgekehrt.
Die
Geschäftsführer
Heinrich
Pagels
und
Herbert
Pagels
sind
alleinvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
7
a)
14
i
2000
b)
Gesel
ML
Mean
vertrag
Bl.
4
Sdbd.
Zuständigkeit
des
Registergerichts
|
zum
1.
August
2005
geändert
durch
!
Verordnung
vom
20.05.2005
(Nds.
'
GVBI.
Nr.
12/2005
$.
182);
nunmehr
Amtsgericht
Walsrode
Fortsetzung
Rückseite
Lädt...
Amtsgericht
veröen
Achim
Grund-
oder
Vorstand
Persönlich
haftende
Rückseite
von
Blatt
b)
Sitz
.
Stamm-
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
n
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
kapital
Geschäftsführer
a)
Tag
der
Eintragung
DM
Abwickler
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
3
4
5
7
Fortsetzung
auf
dem..........ten
Blatt