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Amtsgericht
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Grund-
oder
Stammkapital
,
Tausender
Zehner
Tausender
Zehner
Fritzlat
_
13579
24680
SIL2F0
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
2
a)
Bernecker
MediaWare
Aktiengesellschaft
Melsungen
Gegenstand
des
Unter-
nehmens
ist
die
Erstellu
und
der
Verkauf
von
Publikationssystemen
und
-lösungen
in
den
Bereiche
Ifternet,
CD-Rom
und
print.
Die
Gesellschaft
ist
berechtigt,
sich
an
Gesellschaften
ähnlicher
Art
im
In-und
Ausland
zu
beteiligen
oder
gleich
artige
Unternehmen
im
In-und
Ausland
zu
er-
werben.
Sie
kann
weiter-
hin
alle
Geschäfte
be-
treiben,
die
dem
Ge-
sellschaftszweck
unmitte
bar
oder
mittelbar
zu
dienen
geeignet
sind.
Die
Gesellschaft
kann
Zweigniederlassungen
er
richten.
4
75.000,-
EURo
|Vorstand:
Dipl.Kaufmann
Conrad
Fischer,
Schöne
Aussicht
28
34212
Melsungen
Aktiengesellschaft.
Die
Satzung
ist
am
16.06.2000
festgestellt.
Die
Gesellischaf
ist
durch
formwechsdnde
Umwandlung
der
Firma
Agentur
A.Bernecker
Mediaware
GmbH
(HRB
1312)
entstanden.Der
Vorstand
der
Gesellschaft
kann
aus
einer
oder
mehreren
Personen
bestehen.
Besteht
der
Vorstand
aus
mehreren
Personen,
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Vorstandsmit-
glieder
oder
ein
Vorstandsmitglied
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
ver-
treten.
Besteht
der
Vorstand
aus
einer
Person,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Der
Aufsichtsrat
ist
berechtigt,
Vorstandsmitgliedern
Einzelvertretungs-
befugnis
zu
erteilen.
Einzelvertretungs-
berechtigte
Vorstandsmitglieder
sind
stets
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
Zum
alleinigen
Vorstand
hat
der
Aa&
Aufsichtsrat
den
Dipl.Kfm.
Conrad
Fiscer
bestellt.
7
a)
10.Mai
2001
Ed
Justizhauptsekretär
b)
Satzung
Bl.
51
ff
Sbd.
Walter
Völker,geb.17.05.
1963,
Schwalmstadt
ist
Prokura
erteilt.
Er
ver-
tritt
die
Geselischaft
ge
meinsam
mit
einem
Vor-
standsmitglied
oder
einem
Prokuristen.
a)
21.08.2001
PA
am
Justizhauptsekretär
Zuständigkeit
des
Registergerichts
zum
01.01.2002
geändert
durch
Verordnung
vom
28.09.2600
(GVBl.
Teil
1
S.
491
1.);
nunmehr
Amtsgericht
Kassel
Zuständigkeit
des
Registergerichts
zum
01.01.2005
geändert
durch
das
Gerichtsorganisationsgesetz
in
der
durch
das
Zweite
Gesetz
zur
Verwaltungsstrukturreform
vom
20.12.2004
(GVBI.
Teil
I
S.
506)
geänderten
Fassung
sowie
Art.
7
der
Verordnung
vom
29.12.2004
(GVBl.
Teil
1S.
552,
555);
nanmehr
Amtsgericht
Fritzlar.
Fortsetzung
auf
den
ten
Blatt
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