Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Kapitalmäßige Beteiligung, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in jeglicher Form sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Beratungsdienstleistungen und alle im weitesten Umfang damit artverwandten Geschäfte. Die Begleitung von Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions).