Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere auch von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften jeder Art und von sonstigen eigenen Vermögenswerten. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die entgeltliche Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen bei der infrastrukturellen, kaufmännischen und technischen Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen sowie die entgeltliche Erbringung von weiteren kaufmännischen und administrativen Dienstleistungen. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig und nützlich erscheinen.