gemeinschaftlich durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft oder durch einen/alle Handlungsbevollmächtigten oder durch eine/alle Handlungsbevollmächtigten oder durch eine/alle anderen Person(en), der bzw. denen durch den Verwaltungsrat Vertretungsbefugnis übertragen wurde, jedoch ausschließlich im Rahmen der Beschränkungen dieser Berechtigung.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten von AIF, die von der Gesellschaft als AIFM gemäß der Richtlinie 2011/61/EU verwaltet werden. Hierunter fallen Dienstleistungen, die zur Erfüllung der treuhänderischen Pflichten des AIFM erforderlich sind, das Facility Management, die Immobilienverwaltung, die Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und damit verbundene Fragen, Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fusionen und dem Erwerb von Unternehmen und weitere Dienstleistungen in Verbindung mit der Verwaltung der AIF und der Unternehmen und anderer Vermögenswerte, in die die AIF investiert haben.