Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der gemeinnützigen Unternehmensgesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung im Bereich Dolmetschen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Entwicklung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen für Dolmetscher, insbesondere Laiendolmetscher sowie Entwicklung und Durchführung von Schulungen und Supervisionsmaßnahmen für Dolmetschmentoren, auch in Kooperation mit anderen Trägern. Die Bildungsmaßnahmen bestehen insbesondere in der Begleitung von (Laien-) Dolmetschern in Einsätzen mit anschließender individueller Auswertung (Mentoring) sowie der Entwicklung und Durchführung von spezifischen Schulungen für Dolmetscher.