Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Im ln- und Ausland a) der Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Beteiligungen b) der An- und Verkauf von Grundbesitz sowie die Entwicklung, Sanierung, Vermittlung, Verwaltung, und Vermietung von Immobilien c) die Förderung von Kunst und Künstlern und deren Bekanntmachung sowie der An- und Verkauf von Kunst jeglicher Art. d) die Herausgabe, Verlag und Vertrieb von Druckwerken und elektronischen Medien.