Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bildung einer Plattform für selbstständig agierende Manager und Gesellschafter zum Management von Veränderungsprozessen in Unternehmen; z.B. die Umsetzung von Restrukturierungsprozessen, Generationswechseln in Familienunternehmen oder Coaching von Managern oder Inhabern, sowie allen damit verbundenen Tätigkeiten. Die Umsetzung kann durch a) Einsetzung oder Vermittlung von CRO's, CEO's oder anderen in der Regel organschaftlichen tätigen Managern, b) Übernahme oder Vermittlung von Aufsichts- oder Beiratsmandaten, c) Übernahme oder Vermittlung anderer, der Restrukturierungsumsetzung dienenden Funktionen, z.B. Lenkungsausschussmanagement, Coaching, etc. erfolgen. Die Umsetzung der Tätigkeit erfolgt durch Einsatz von Managern aus dem Gesellschafterkreis oder dem Netzwerk der Gesellschaft, aufgrund eines Beratungs- oder Vermittlungsauftrages. Diese kann auch über Beteiligungsführung erfolgen, die dann Tätigkeiten in fremden Namen umfasst. Die Gesellschaft übernimmt weiterhin für die von ihr eingesetzten oder vermittelten Manager aus dem Gesellschafterkreis oder ihrem Netzwerk als Dienstleister entgeltliche Koordinierungs- und Back-Office Aufgaben.