Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb und Absatz von technischen Produkten und Leistungen in dem Bereich der Gesundheitspflege und deren benachbarten Bereiche.
Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen befugt, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von Zweigniederlassungen, zur Beteiligung an anderen Unternehmen und zur Übernahme solcher sowie zum Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen mit in -und ausländischen Unternehmen.
Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.