Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Darlehen im Sinne des § 31 c Abs. 1 GewO, die Vermittlung von Versicherungsverträgen aller Art als Agentur und die Planung und Erstellung von industriellen lichttechnischen Anlagen.