Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. In Kassenangelegenheiten ist die Mitwirkung des Kassenwartes erforderlich.