| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |