| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der 1. Vorsitzende ist befugt den Verein allein zu vertreten. |