Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Für Ausgaben über 500,00 DM bedarf er des Beschlusses der ordentlichen Mitgliederversammlung.