Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 1845
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Kolpingsfamilie Mainz-Zentral e.V.
b)
Mainz
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Für alle die Verwaltung des Kolpinghauses betreffenden
Geschäfte ist ein Kuratorium als besonderer Vertreter im
Sinne des § 30 BGB bestellt.
Es besteht aus:
1. dem Präses als Vorsitzenden
2. dem/der Vorsitzenden der Kolpingsfamilie als
Stellvertreter/in des Präses
3. zwei von der Mitgliederversammlung gewählten
Personen
4. zwei vom Bischöflichen Ordinariat zu benennenden
Vertretern des Bistums Mainz.
Die Vertretungsmacht des Kuratoriums, ist gemäß § 14
Abs. 10 der Satzung wie folgt beschränkt:
Bei den das Kolpingshaus betreffenden Geschäften wird
das Kuratorium durch den Leiter/Leiterin des Hauses
vertreten. Bei den folgenden Rechtsgeschäften bedarf es
jedoch eines vorausgehenden Beschlusses des
Kuratoriums:
1. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die
Bewilligung von Rangrücktritten, die Übernahme von
Bürgschaften;
2. die Verpfändung, Schenkung oder Überlassung des
Vermögens oder Teile des Vermögens an Dritte;
3. der Abschluss, die Veränderung und die Beendigung
von langfristigen Miet-, Pacht- und ähnlichen Verträgen,
soweit sich diese auf das Kolpinghaus beziehen;
4. Neu- und Umbauten im Zusammenhang mit dem
Kolpinghaus;
5. die Aufnahme von Darlehen für das Kolpinghaus über
mehr als 2.500 Euro (in Worten: zweitausendfünfhundert
Euro) Gesamthöhe;
6. die Anstellung und Entlassung pädagogischer
Mitarbeiter/innen und leitender Mitarbeiter/innen in
Verwaltung und Wirtschaftsbetrieb;
Die Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats ist
erforderlich in den Fällen des Abs. 10, Ziffern 1, 2, 4; im
Falle der Ziffer 5 bei mehr als 10.000 Euro (in Worten:
zehntausend Euro) und bei Ziffer 6, soweit damit
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.10.1979 zuletzt geändert am 27.09.1997
a)
30.05.2006
Verge
b)
Tag der ersten Eintragung:
07.12.1979
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.05.2006.
Satzung Blatt 157-169 der Akten
Abruf vom 25.12.2024
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Nummer des Vereins:
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VR 1845
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Abweichungen vom Stellenplan verbunden sind.
b)
Vorsitzender und Kuratoriumsmitglied:
Wenselowski, Werner, Mainz-Weisenau, *XX.XX.1935
Präses und Kuratoriumsmitglied:
Retsch, Egon, Mainz, Präses, *XX.XX.1937
als vom Bischöflichen Ordinariat benannter
Vertreter/Kuratoriumsmitglied:
Karst, Thomas, Mainz, *XX.XX.1944
Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung
der Kolpingsfamilie gewähltes Mitglied:
Knapp, Georg, Mainz, *XX.XX.1938
Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung
der Kolpingsfamilie gewähltes Mitglied:
Mathein, Norbert, Mainz, *XX.XX.1936
Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat
benannter Vertreter:
Heckwolf, Heinz, Mainz, *XX.XX.1942
2
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Präses.
Sie vertreten den Verein gemeinsam.
Für alle die Verwaltung des Kolpinghauses betreffenden
Geschäfte ist ein Kuratorium als besonderer Vertreter im
Sinne des § 30 BGB bestellt.
Es besteht aus:
1. dem Präses als Vorsitzenden
2. dem/der Vorsitzenden der Kolpingsfamilie als
Stellvertreter/in des Präses
3. zwei von der Mitgliederversammlung gewählten
Personen
4. zwei vom Bischöflichen Ordinariat zu benennenden
Vertretern des Bistums Mainz.
Die Vertretungsmacht des Kuratoriums, ist gemäß § 14
Abs. 10 der Satzung wie folgt beschränkt:
Bei den das Kolpingshaus betreffenden Geschäften wird
das Kuratorium durch den Leiter/Leiterin des Hauses
vertreten. Bei den folgenden Rechtsgeschäften bedarf es
jedoch eines vorausgehenden Beschlusses des
Kuratoriums:
a)
14.02.2008
Groß
b)
Bl. 183 ff,
allgemeine Vertretungsregelung
von Amts wegen ergänzt
Abruf vom 25.12.2024
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Nummer des Vereins:
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VR 1845
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die
Bewilligung von Rangrücktritten, die Übernahme von
Bürgschaften;
2. die Verpfändung, Schenkung oder Überlassung des
Vermögens oder Teile des Vermögens an Dritte;
3. der Abschluss, die Veränderung und die Beendigung
von langfristigen Miet-, Pacht- und ähnlichen Verträgen,
soweit sich diese auf das Kolpinghaus beziehen;
4. Neu- und Umbauten im Zusammenhang mit dem
Kolpinghaus;
5. die Aufnahme von Darlehen für das Kolpinghaus über
mehr als 2.500 Euro (in Worten: zweitausendfünfhundert
Euro) Gesamthöhe;
6. die Anstellung und Entlassung pädagogischer
Mitarbeiter/innen und leitender Mitarbeiter/innen in
Verwaltung und Wirtschaftsbetrieb;
Die Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats ist
erforderlich in den Fällen des Abs. 10, Ziffern 1, 2, 4; im
Falle der Ziffer 5 bei mehr als 10.000 Euro (in Worten:
zehntausend Euro) und bei Ziffer 6, soweit damit
Abweichungen vom Stellenplan verbunden sind.
b)
Vorsitzende und Kuratoriumsmitglied als Stellvertreterin
des Präses:
Reh, Josefa, Stadecken-Elsheim, *XX.XX.1957
geändert, nicht mehr Vorsitzender, sondern
Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung
der Kolpingfamilie gewähltes Mitglied:
Wenselowski, Werner, Mainz-Weisenau, *XX.XX.1935
Nicht mehr
Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung
der Kolpingsfamilie gewähltes Mitglied:
Mathein, Norbert, Mainz, *XX.XX.1936
3
b)
Nicht mehr
Präses und Kuratoriumsmitglied:
Retsch, Egon, Mainz, Präses, *XX.XX.1937
Präses und Kuratoriumsmitglied (Vorsitzender des
Kuratoriums):
Thrin, Wolfgang Hubert, Mainz, *XX.XX.1963
a)
13.12.2010
Groß
b)
Bl. 192 ff
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz
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Nummer des Vereins:
Seite 4 von 6
VR 1845
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
4
b)
Nicht mehr
als vom Bischöflichen Ordinariat benannter
Vertreter/Kuratoriumsmitglied:
Karst, Thomas, Mainz, *XX.XX.1944
Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat
benannter Vertreter:
von Alten, Eberhard, Neu-Isenburg, *XX.XX.1954
a)
12.01.2012
Groß
b)
Bl. 221 ff
5
a)
Von Amts wegen eingetragen:
Berichtigung der Eintragung lfd. Nr. 1 vom 30.05.2006:
Satzung vom 28.10.1979, zuletzt geändert am 29.10.2005.
a)
14.06.2021
Groß
6
b)
Nicht mehr
Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung
der Kolpingsfamilie gewähltes Mitglied:
Knapp, Georg, Mainz, *XX.XX.1938
Nicht mehr
Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung
der Kolpingfamilie gewähltes Mitglied:
Wenselowski, Werner, Mainz-Weisenau, *XX.XX.1935
Nicht mehr
Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat
benannter Vertreter:
Heckwolf, Heinz, Mainz, *XX.XX.1942
Nicht mehr
Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat
benannter Vertreter:
von Alten, Eberhard, Neu-Isenburg, *XX.XX.1954
Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung
der Kolpingfamilie gewähltes Mitglied:
Bender, Stefan, Mainz, *XX.XX.1952
Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung
der Kolpingfamilie gewähltes Mitglied:
Schier, Gerhard, Nieder-Olm, *XX.XX.1961
Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat
benannte Vertreterin:
Schäfer, Kerstin, geb. Kaschuge, Alsheim, *XX.XX.1982
Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat
benannter Vertreter:
Zink, Sascha, Horrweiler, *XX.XX.1979
a)
13.10.2023
Groß
b)
Bl. 260 ff, insbesondere Bl. 476 ff
Fall 7
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 5 von 6
VR 1845
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
stellvertretende Vorsitzende:
Papenberg, Irmgard, Mainz, *XX.XX.1943
7
a)
Geändert, jetzt:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
dem/der Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden
Vorsitzenden und dem Präses.
Der Verein wird vertreten durch den Präses gemeinsam
mit dem/der Vorsitzenden oder einem/einer der beiden
stellvertretenden Vorsitzenden.
Für alle die Verwaltung des Kolpinghauses betreffenden
Geschäfte ist ein Kuratorium als besonderer Vertreter im
Sinne des § 30 BGB bestellt.
Es besteht aus:
1.
dem Präses der Kolpingsfamilie als Vorsitzenden
2.
dem/der Vorsitzenden der Kolpingsfamilie als
Stellvertreter/in des Präses
3.
zwei von der Mitgliederversammlung der Kolpingsfamilie
gewählten Personen
4.
zwei vom Bischöflichen Ordinariat zu benennenden
Vertretern des Bistums Mainz.
Bei den das Kolpingshaus betreffenden Geschäften wird
das Kuratorium durch den Leiter/Leiterin des Hauses
vertreten.
Bei den folgenden Rechtsgeschäften bedarf es jedoch
eines vorausgehenden Beschlusses des Kuratoriums:
1.
der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die
Bewilligung von Rangrücktritten, die Übernahme von
Bürgschaften;
2.
die Verpfändung, Schenkung oder Überlassung des
Vermögens oder Teile des Vermögens an Dritte;
3.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2014 hat die Änderung und Neufassung der Satzung
insgesamt beschlossen.
a)
13.10.2023
Groß
b)
Bl. 260 ff, insbesondere Bl. 485 ff
Satzung: Bl. 506 - 520
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 6 von 6
VR 1845
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
der Abschluss, die Veränderung und die Beendigung von
langfristigen Miet-, Pacht- und ähnlichen Verträgen,
soweit sich diese auf das Kolpinghaus beziehen;
4.
Neu- und Umbauten im Zusammenhang mit dem
Kolpinghaus;
5.
die Aufnahme von Darlehen für das Kolpinghaus über
mehr als 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert
Euro) Gesamthöhe;
6.
die Anstellung und Entlassung pädagogischer
Mitarbeiter/innen und leitender Mitarbeiter/innen in
Verwaltung und Wirtschaftsbetrieb;
Die Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats ist
erforderlich in folgenden Fällen:
1.
der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die
Bewilligung von Rangrücktritten, die Übernahme von
Bürgschaften
2.
die Verpfändung, Schenkung oder Überlassung des
Vermögens oder Teile des Vermögens an Dritte
3.
Neu- und Umbauten im Zusammenhang mit dem
Kolpinghaus
5.
die Aufnahme von Darlehen für das Kolpinghaus über
mehr als 10.000,00 EUR (in Worten: zehntausend Euro)
Gesamthöhe;
6.
die Anstellung und Entlassung pädagogischer
Mitarbeiter/innen und leitender Mitarbeiter/innen in
Verwaltung und Wirtschaftsbetrieb, soweit damit
Abweichungen vom Stellenplan verbunden sind.
Abruf vom 25.12.2024