Vereinsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 2
VR 41026
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Deutsches Rotes Kreuz, Bezirksverband Rheinhessen-Pfalz
b)
Neustadt a.d. Weinstr.
a)
Vertreten wird der Verein durch jeweils zwei
Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein
stv. Vorsitzender.
b)
Stv. Vorsitzender:
Schrader, Hansjochen, Landrat, Alzey
Schatzmeister:
Günther, Norbert, Bankbeamter, Alzey
Vorsitzender:
Sold, Josef, Bürgermeister a.D., Schifferstadt
Stv. Vorsitzender:
Hans, Anton, St. Ingbert, *XX.XX.1945
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 31.05.1980 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 14.09.1996 geändert.
b)
Zu Rechtsgeschäften über Erwerb und Veräußerung von Grundstücken oder deren
Belastung ist die Genehmigung des Bezirksverbandsausschusses erforderlich.
Zu Grundstücksgeschäften sowie zur Aufnahme von Darlehen und der Leistung von
Bürgschaften bedarf der Vorstand der Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-
Pfalz.
Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Vorsitzenden, zwei stv. Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.
a)
08.03.2006
Foust
b)
Tag der ersten Eintragung:
04.09.1981
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1026 NE
getreten.
Freigegeben am 08.03.2006.
2
a)
Der Vorstand besteht nunaus dem Vorsitzenden, den
beiden Stellvertretern und dem Schatzmeister. Sie sind
jeweils zusammen in der Weise vertretungsberechtigt,
daß rechtsverbindliche Erklärungen vom Vorsitzenden
und/ oder einem Stellvertreter und/ oder dem
Schatzmeister abgegeben werden.
b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Sold, Josef, Bürgermeister a.D., Schifferstadt
Vorsitzender:
Dr. Weichel, Klaus, Neustadt/ Weinstraße, *XX.XX.1955
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2001 hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
Weiterhin wurde in der Mitgliederversammlung vom 18.06.2005 die Änderung der Satzung
in § 19 (Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (Vertretungsregelung))
beschlossen.
b)
Der Landesverbandsvorstand ist zuständig für die Genehmigung der Gesellschaftsverträge,
Genehmigung von Grundstücksgeschäften, Genehmigung der Aufnahme von Darlehen und
Leistungen von Bürgschaften.
a)
10.10.2006
Fuchs
b)
Bl. 193 ff mit Satzung
3
b)
Von Amts wegen ergänzt lfde Nr. 2 Sp. 4 b) : Gemeint ist der Landesverbandsvorstand vom
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz.
a)
10.10.2006
Fuchs
4
b)
Nicht mehr
Stv. Vorsitzender:
Hans, Anton, St. Ingbert, *XX.XX.1945
nunmehr gewählt als
Stellvertreterin:
Dr. Göbelsmann, Bettina, Kaiserslautern, *XX.XX.1956
Bezirksgeschäftsführer (Besonderer Vertreter gem. § 30
BGB):
a)
28.09.2015
Fuchs
b)
Fall 4
Abruf vom 17.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 41026
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Eller, Udo, Nierstein, *XX.XX.1968
5
a)
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, seinen
beiden Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem
Bezirksgeschäftsführer. Der Verein wird vom Präsidenten
oder einem seiner Stellvertreter zusammen mit einem
weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
b)
Präsidentin:
Dr. Göbelsmann, Bettina, Kaiserslautern, *XX.XX.1956
Stellvertreter:
Haller, Martin, Mainz, *XX.XX.1983
Stellvertreter:
Claus, Ralf, Ingelheim, *XX.XX.1960
Schatzmeister:
Noll, Daniel, Mainz, *XX.XX.1974
Nicht mehr
Stv. Vorsitzender:
Schrader, Hansjochen, Landrat, Alzey
Nicht mehr
Schatzmeister:
Günther, Norbert, Bankbeamter, Alzey
Nicht mehr
Vorsitzender:
Dr. Weichel, Klaus, Neustadt/ Weinstraße, *XX.XX.1955
Bezirksgeschäftsführer:
Eller, Udo, Nierstein, *XX.XX.1968
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
b)
Die Vertretungsmacht ist in folgenden Fällen eingeschränkt:
a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten,
b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen
Beteiligungen,
c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen,
d) Anmeldungen zum Vereinsregister nach Beschlussfassung der Bezirksversammlung
über Satzungen und Satzungsänderungen.
Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der
vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V..
a)
29.03.2018
Fuchs
b)
Fall 5
6
b)
Nicht mehr
Stellvertreter:
Claus, Ralf, Ingelheim, *XX.XX.1960
gewählt als
Stellvertreter:
Schreiner, Gerd, Mainz, *XX.XX.1970
a)
15.10.2019
Fuchs
b)
Fall 6
Abruf vom 17.12.2024