Vereinsregister des Amtsgerichts Köln
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Nummer des Vereins:
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VR 4647
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
b)
Köln
a)
Von Amts wegen ergänzend eingetragen:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Erzbischofs
von Köln zu folgenden Rechtsgeschäften:
1. der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die
Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die
Veräußerung und die Aufgabe von Rechten an
Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen
Rechtsgeschäftes den Betrag von 200.000,00 DM
übersteigt;
2. die Aufnahme und Hingabe von Darlehen, sofern nicht
die Vorschriften über die Mündelsicherheit erfüllt sind,
und die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in
Höhe von mehr als DM 100.000,00;
3. die Übernahme von Bürgschaften;
4. die Planung und der Abschluß von Verträgen
betreffend Durchführung von Baumaßnahmen, wenn
hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen
sind und das Entgelt einen Betragn von DM 80.000,00
übersteigt;
5. der Abschluß von Verträgen, die eine entgeltliche
Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand
haben, wenn hierfür keine Mittel im
Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt
einen Betrag von DM 20.000,00 übersteigt.
b)
Vorstand:
Dr. Westhoff, Johannes, Pfarrer, Köln
Vorstand:
Kohl, Günter, Pensionär, Köln
Vorstand:
Uhlenküken, Heinz-Ludger, Stadtdirektor a.D., Köln
Vorstand:
Wirtz, Dorothea, Hausfrau, Köln
Vorstand:
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.05.1928, zuletzt geändert am 11.03.1987.
a)
16.12.2003
Oppermann
b)
Tag der ersten Eintragung:
23.08.1930
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten. Freigegeben am
16.12.2003.
Abruf vom 24.12.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Decker, Franz, Köln, *XX.XX.1943
Vorstand:
Peters, Benno, Köln, *XX.XX.1941
2
b)
Zur Eintragung lfd. Nr. 1 ergänzend eingetragen:
Vorstand:
Dr. Hamelbeck, Winfried, Köln, *XX.XX.1935
a)
22.07.2004
Großkelwing
3
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Westhoff, Johannes, Pfarrer, Köln
Bestellt als
Vorstand:
Bastgen, Johannes, Köln, *XX.XX.1947
a)
21.09.2004
Großkelwing
4
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kohl, Günter, Pensionär, Köln
Nicht mehr
Vorstand:
Uhlenküken, Heinz-Ludger, Stadtdirektor a.D., Köln
Bestellt als
Vorstand:
Fülles, Helmwart, Köln, *XX.XX.1937
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Schulte, Franz-Josef, Köln, *XX.XX.1940
a)
31.05.2006
Großkelwing
5
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur
Rechtswirksamkeit der vorherigen, über den Diözesan-
Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.
einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des
Erzbischofs:
1.
Der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die
Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.09.06 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.12.2006
Kutz
b)
Beschluss Blatt 120 - 121 des
Sonderbandes
Satzung Blatt 122 - 139 des
Sonderbandes
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Nummer
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Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Veräußerung und Aufgabe von Rechten an
Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen
Rechtsgeschäftes den Betrag von EUR 150.000,00
übersteigt;
2. a)
die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von
mehr als EUR 75.000,00 soweit die Darlehensaufnahme
und -hingabe nicht bereits als Teil des nach Absatz 1 zur
Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt
worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich
hingewiesen wurde, mit Ausnahme der Aufnahme von
Kontokorrentkrediten bis zu einem Betrag von insgesamt
EUR 1.400.000,00 sofern diese eine Laufzeit von einem
Jahr nicht überschreiten;
b)
die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe
von mehr als EUR 75.000,00, soweit die Übernahme
nicht bereits als Teil des nach Abs. 1 zur Prüfung
vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und
im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen
wurde. Dieser Genehmigungsvorbehalt bezieht sich nicht
auf den Abschluss von Dienst-, Arbeits- und
Gestellungsverträgen. Bei Miet-, Pacht-, Leasing- und
Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
ist für die Wertgrenzen das Nutzungsentgelt für ein Jahr
maßgebend;
3.
die Übernahme von Bürgschaften, wenn die
Bürgschaftssumme im Einzelfalle mehr als EUR
15.000,00 beträgt;
4.
die Planung und der Abschluss von Verträgen über die
Durchführung von Baumaßnahmen, wenn das
Gesamtentgelt einen Betrag von EUR 150.000,00
übersteigt; ausgenommen sind reine
Instandhaltungsmaßnahmen, wenn hierfür Mittel im
Wirtschaftsplan vorgesehen sind.
5.
der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche
Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand
haben, wenn hierfür keine Mittel im Wirtschaftsplan
vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von EUR
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
37.500,00 übersteigt.
6.
die Gründung, der Erwerb, die Übernahme, die
Veräußerung, die Beteiligung an und die Aufgabe von
kirchlichen und caritativen sowie sonstigen Diensten und
Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
6
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bastgen, Johannes, Köln, *XX.XX.1947
Nicht mehr
Vorstand:
Fülles, Helmwart, Köln, *XX.XX.1937
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Hamelbeck, Winfried, Köln, *XX.XX.1935
Nicht mehr
Vorstand:
Peters, Benno, Köln, *XX.XX.1941
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Schulte, Franz-Josef, Köln, *XX.XX.1940
Nicht mehr
Vorstand:
Wirtz, Dorothea, Hausfrau, Köln
Bestellt als
Vorstand:
Krücker, Peter, Köln, *XX.XX.1959
Bestellt als
Vorstand:
Schneider, Hubert, Köln, *XX.XX.1955
a)
09.07.2007
Behrendt
7
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der vorherigen, über den Diözesan-Caritasverband
einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des Erzbi-
schofs von Köln:
1.
Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Aufgaben), § 5 (Voraussetzungen der Mitgliedschaft und Assoziierung im Verband; Rechte
und Pflichten des Verbandes, der Mitglieder und der assoziierten Träger), § 8 (Organe des
Verbandes), § 9 (Vorstand), § 13 (Caritasrat), § 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates),
§ 15 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates), § 16 (Vertreterversammlung), § 18
(Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), § 20 (Zuordnung und Aufsicht), §
21 (Satzungsänderung und Auflösung des Verbandes) und § 22 (Vermögensanfall bei
Auflösung oder Aufhebung des Verbandes) beschlossen.
a)
06.04.2011
Großkelwing
b)
Beschluss Bl. 150-179 Sdb;
Wortlaut der Satzung Bl. 181-
199 Sdb.
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger
juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion,
der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die
Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die
Begründung (einschließlich des Erwerbs) von
Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen
juristischen Personen sowie die Übertragung und
sonstige Verfügung (einschließlich Veräußerung von
Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften
sowie Belastungen des Geschäftsanteils) über
Gesellschaftsanteile oder Teile der selben.
2.
Alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung,
Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder.
3.
Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und
Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von
insgesamt mehr als 10.000,- Euro.
4.
Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie
Schuldversprechen und Schuldanerkennt-nisse gemäß
§§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von insgesamt
mehr als 10.000,- Euro.
5.
Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die
Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über
eine Wertgrenze von insgesamt 1.200.000,- Euro hinaus
sowie zusätzliche kurzfristige
Überziehungsvereinbarungen.
6.
Forderungsabtretungen (einschließlich
Factoringverträge) sowie Franchisingverträge ab einer
Wertgrenze 1.200.000,- Euro.
7.
Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,-
Euro.
8.
Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab
einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,- Euro.
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Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Ausgenommen sind reine Instandhaltungsmaßnahmen.
9.
Betriebsführungs-, Betriebspacht- und
Betriebsüberlassungsverträge sowie Unter-
nehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von
1.750.000,- Euro, mindestens aber, wenn vom dem
Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle
Stellen) betroffen sind.
8
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Decker, Franz, Köln, *XX.XX.1943
a)
10.06.2011
Großkelwing
9
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der vorherigen, über den Diözesan-Caritasverband
einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des
Erzbischofs von Köln:
1.
Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger
juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion,
der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die
Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die
Begründung (einschließlich des Erwerbs) von
Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen
juristischen Personen sowie die Übertragung und
sonstige Verfügung (einschließlich Veräußerung von
Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften
sowie Belastungen des Geschäftsanteils) über
Gesellschaftsanteile oder Teile der selben.
2.
Alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung,
Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder.
3.
Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und
Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als
70.000,- Euro.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Voraussetzungen der Mitlgiedschaft und Assoziierung im Verband, Rechte und Pflichten
des Verbandes, der Mitglieder und der assoziierten Träger), § 6 (Aufnahme, Austritt und
Ausschluss von Mitgliedern und assoziierten Trägern), § 9 (Vorstand), § 12 (Sitzungen und
Beschlussfassung des Vorstandes), § 14 (Rechte und Pflichten des Caritasrates), § 16
(Vertreterversammlung), § 18 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), § 20
(Zuordnung und Aufsicht) und § 23 (Inkrafttreten der Satzung/Übergangsregelung)
beschlossen.
a)
18.06.2012
Großkelwing
b)
Beschluss Bl. 211-225 Sdb.
Wortlaut der Satzung Bl. 226-
245 Sdb.
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
4.
Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie
Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß
§§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als
10.000,- Euro.
5.
Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die
Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über
eine Wertgrenze von 1.200.000,- Euro hinaus sowie
zusätzliche Überziehungsvereinbarungen.
6.
Forderungsabtretungen (einschließlich
Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und
Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer
Wertgrenze von 1.200.000,- Euro.
7.
Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,-
Euro.
8.
Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab
einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,- Euro.
9.
Betriebsführungs-, Betriebspacht- und
Betriebsüberlassungsverträge sowie
Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von
1.750.000,- Euro, oder wenn von dem Rechtsgeschäft
25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen
sind.
10
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schneider, Hubert, Hofheim, *XX.XX.1955
Bestellt als
Vorstand:
Nikolaus, Markus, Radevormwald, *XX.XX.1963
a)
08.02.2019
Großkelwing
11
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
a)
Die Vertreterversammlung vom 21.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe
a)
10.04.2019
Abruf vom 24.12.2024
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VR 4647
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
gemeinsam.
Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden
schriftlichen Genehmigung des Erzbischofs von Köln:
1.
Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger
juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion,
der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die
Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die
Begründung (einschließlich des Erwerbs) von
Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen
juristischen Personen sowie die Übertragung und
sonstige Verfügung (einschließlich Veräußerung von
Geschäftsanteilen und der Beitritt neuer Gesellschaften
sowie Belastungen des Geschäftsanteils) über
Gesellschaftsanteile oder Teile der selben.
2.
Alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung,
Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder.
3.
Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und
Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als
70.000,- Euro.
4.
Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie
Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß
§§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als
10.000,- Euro.
5.
Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die
Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über
eine Wertgrenze von 1.200.000,- Euro hinaus sowie
zusätzliche Überziehungsvereinbarungen.
6.
Forderungsabtretungen (einschließlich
Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und
Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer
Wertgrenze von 1.200.000,- Euro.
7.
Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
des Verbandes), § 9 (Vorstand), § 11 (Vertretung des Verbandes), § 13 (Caritasrat), § 14
(Rechte und Pflichten des Caritasrates), § 15 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritasrates),
§ 18 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), § 20 (Zuordnung und
Aufsicht) beschlossen.
Weiterhin wurde ein neuer § 12 a (besonderer Vertreter nach § 30 BGB) eingefügt.
Großkelwing
b)
Beschluss Bl. 257-270 Sdb;
Wortlaut der Satzung Bl. 271-
281 Sdb.
Abruf vom 24.12.2024
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Nummer
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Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,-
Euro.
8.
Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab
einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,- Euro.
9.
Betriebsführungs-, Betriebspacht- und
Betriebsüberlassungsverträge sowie
Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von
1.750.000,- Euro, oder wenn von dem Rechtsgeschäft
25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen
sind.
12
b)
Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Witte-Yüksel, Carmen Alice, Köln, *XX.XX.1973
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied. Die Tätigkeit umfasst die
Wahrnehmung von Aufgaben aus dem laufenden
Geschäft.
a)
12.05.2021
Großkelwing
13
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Stellung
und Zweck), § 17 (Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung) und § 20 (Zuordnung
und Aufsicht) beschlossen.
a)
19.01.2024
Stegemann
b)
Beschluss Bl. 307-312 Sdb.
Wortlaut der Satzung Bl. 315-
336 Sdb.
14
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Krücker, Peter, Köln, *XX.XX.1959
Nicht mehr
Besonderer Vertreter:
Witte-Yüksel, Carmen Alice, Köln, *XX.XX.1973
Bestellt als
Vorstand:
a)
01.10.2024
Stegemann
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a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Peters, Markus, Köln, *XX.XX.1976
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