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Amtsgericht
18570
Vereinsregister
Rechtsverhältnisse
vr
®622
Nr.der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
Vorstand
3
:
rg
.
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
-
[|
a)Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
4
5
1
a)Kolpinghaus
Rotthausen
:
Den
Vorstand
bilden
jetzt:
;
Die
Satzung
ist
am
10.
März
1949
errichtet.
:
a)
Umgeschrieben.
von
VR.
295
am
Maurermeister
Josef
Patzen,
Gelsenkirchen,
:
i
.
:
Vikar
Heinrich
Wasser,
Gelsenkirchen
’
.
b)Gelsenkirchen-Rotthausen.
Rendant
Ber-nhard
Röttsers
elsenkirchen,
Der
Vorstand
besteht
aus
drei
Personen.
|
24.
Bept.
Er
2
hi
|
Justiz/
-
Sekretär.
;
b)
Tag
der
ersten
Eintragung
am
-
5.
April
1949.
Satzung
Bl.
4.
2
nn
na
Ber
nn
Sr
eeeTe
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nie
Armeen
2
i
Kaplan
Eberhard
Stute,
Gelsenkirchen.
Vikar
Heinrich
Wasser
ist
aus
dem
Vorstand
au
geschieden.
|
a)
23.f/Jan.
1968
i
X
Eberhard
Stute
in
Gelsenkirchen
ist
zum
Vorstands-
ER
aplan
ERErT
in
|
mitglied
bestellt.
Justizang
stellter
Durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
11.
Juni
uni
1976
Z
Den
Vorstand
bilden
jetzt:
;
|
:
Pfarrer
„Gerhard
Lange,
Gelsenkirchen,
1975
sind
die
88
4
und
11
der
Satzung
geändert.
m
:
Rendan
Bernhard
Röttse
elsenki
Inh
hust
läns,
4
|
Pfarrer
Wilhelm
Rosendahl,
Gelsenkirchen.
Gerhard
Lange
ist
aus
dem
Vorstand.
ausgeschieden.
Wilhelm
a)
12.
Nov.
1987
ästizobersekretär
5
|
Den
Vorstand
bilden
jetzt:
nn
|
a)
12.02.1990
’
>
Wi
osendahl,
Gelsenkirbhen,...
We
:
Rentner
Alfons
Hanisch,
Gelsenkirchen,
aschhe
\
-
?
;
Justizobersekretär
:
Elektromeister
Werner
Keller,
Gelsenkirchen.
|
Den
Vorstand
bi
j
.
|
a)
12.
September
90
:
Pfarrer
Dr.
Rainer
Alfs,
Gelsenkirchen,
:
Rentner
Alfons
Hanisch,
Gelsenkirchen,
M
Ins?
:
Rentner
Werner
Keller,
Gelsenki
|
5
M
=
—
—=
.
:
Justizobersekretär
7
Den
Vorstand
bilden
jetzt:
-
Bu
;
Durch
Beschluß
der.
Mitgliederversammlung
vom
23.06.94
M
f
rer
Dr.
Rainer
Alfs,
Gelsenkirchen
:
ist
die
Satzung
vollständig
geändert
und
neu
ebene
wor
a)
03.
Mai
1995
(Vorsitzender
und
Präses
der
Kolping
amilie)
den.
Der
Vorstand.besteht
aus
dem
Vorsitzenden,
dem
stell-:
°
Rentner
Alfons
Hanisch,
Gelsenkirchen
———
vertretenden
Vorsitzenden,s@d
mindestens
einem
weiteren
:
JustiZobersekretärin
(stellvertr.
Vors.)
:
Vorstandsmitglied,
dem
jeweiligen
Präses
der
Kolping-
Lrehermeister
Karlheinz
Elsner,
Gelsen-
:
familie.
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergericht-
irchen
.
.
:
lich
vertreten
durch
den
Vorsitzenden
oder
stel
er
Kaufmann
Hermann
Lücke,
Gelsenkirchen
:
tenden
Vorsitzenden
zusammen
mit
einem
weiteren
Veretaaee
mitglied.
|
RS
121
Karteiblatt
VR
-
gen.
5.
1963
-
M.
DuMont
Schauberg,
Köln
Fortsetzung
Rückseite
4
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Amtsgericht
|
Vereinsregister
_
Rückseite
von
tar.
|
:
Nr.der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
VR
FIEBER
.
Vorstand
Eintra
b)
Sitz
5
;
gung
des
Vereins
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
8
|
|
Pfarrer
Georg
Späh,
Gelsenkirchen,
geb.
am
29.07.1958
|
Durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
vom
10.04.2002
ist
die
Satzung
in
$
N
a)
30.1
:
(Vorsitzender)
.
Mitgliedschaft)
und
$
8
(Vorstand)
geändert
worden.
Pfarrer
Dr.
Rainer
Alfs
is
aus
S_
Sn
:
dem
Vorstand
ausgeschieden,
an
seiner
Stelle
ist
Pfarrer
Georg
Späh
i
in
den
Vors
and
(Hennen
eig
una.
.
|
gewählt.
-
nn
—Justizsekretärt
Der
Vorstand
ist
in
vermögensrechtlicher
Beziehung
in
folgender
Weise
beschränkt:
1.
Er
darf
nicht
ohne
vorherige
Zustimmung
der
Mitgliederversammlung
a)
Grundstücke
und
grundstücksgelegene
Rechte
erwerben,
veräußern
oder
dinglich
belasten;
i
b)
bewegliches
oder
unbewegliches
Vereinsvermögen
verpfänden
oder
zur
Benutzung:
ganz
oder
zum
größeren
Teil
Dritten
überlassen.
c)
Miet-
und
Pachtverträge
mit
einer
Laufzeit
von
mehr
als
einem
Jahr
abschließen;
d)
Rechtsgeschäfte
eingehen,
die
zu
Verpflichtung
für
den
Verein
mit
einem
Betrag
von
jeweils
mehr
als
DM
10.000,00
DM
führen.
2.
Der
Erwerb
von
Grundstücken,
Häusern
oder
grundstücksähnlichen
Rechten
sowie
der
Verkauf
oder
die
Begebung
des
gesamten
oder
eines
größeren
Teils
des
Vereins-:
vermögens,
ferner
Neu-
und
Umbauten
sowie
die
über
die
erste
Hypothek
hinaus-
|
gehende
Beleihung
eines
Grundstücks
unterliegen
der
schriftlichen
Genehmigung
des
Zentralpräsidiums
des
Kolpingwerks
Deutscher
Zentralverband.
v
ten
Blatt
oo
Fortsetzung
auf
dem