Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 622
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Kolpinghaus Rotthausen e.V.
b)
Gelsenkirchen
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder
stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem
weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
b)
Vorsitzender:
Späh, Georg, Gelsenkirchen, *XX.XX.1958
stellvertr. Vorsitzender:
Hanisch, Alfons, Gelsenkirchen, *XX.XX.1928
Vorstand:
Elsner, Karlheinz, Gelsenkirchen, *XX.XX.1939
Vorstand:
Lücke, Hermann, Gelsenkirchen, *XX.XX.1935
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 10.03.1949/23.06.1994 zuletzt geändert am 10.04.2002
b)
Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt:
1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung
a) Grundstücke und grundstücksgelegene Rechte erwerben, veräußern
oder dinglich belasten;
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder
zur Benutzung ganz oder zum größten Teil Dritten überlassen.
c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
abschließen;
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtung für den Verein mit
einem Betrag von jeweils mehr als DEM 10.000,00 führen.
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen
Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder
eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und
Umbauten sowie dieüber die erste Hypothek hinausgehende
Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Geneh-
migung des Zentralpräsidiums des Kolpingwerks Deutscher Zentral-
verband.
a)
15.04.2004
Köhne
b)
Tag der ersten Eintragung:
05.04.1949
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.04.2004.
Satzung Blatt 4 d. A.
2
a)
Satzung vom 10.03.1949 zuletzt geändert am 10.04.2002
a)
29.04.2004
Köhne
b)
Satzungsdaten in Spalte 4 a) von
Amts wegen aufgrund interner
Systemberichtigung nochmals
vorgetragen.
3
b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Späh, Georg, Gelsenkirchen, *XX.XX.1958
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzender:
Hanisch, Alfons, Gelsenkirchen, *XX.XX.1928
Bestellt als
a)
02.02.2006
Venjakob
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 622
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Vorsitzender:
Schulze-Schleithoff, Rudolf, Gelsenkirchen, *XX.XX.1943
4
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder
stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem
weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in
folgender Weise beschränkt:
1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Grundstücke und grundstücksgelegene Rechte
erwerben, veräußern
oder dinglich belasten;
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder
zur Benutzung ganz oder zum größten Teil Dritten
überlassen.
c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr
abschließen;
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtung für
den Verein mit
einem Betrag von jeweils mehr als DEM 10.000,00
führen.
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen
Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des
gesamten oder
eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner
Neu- und
Umbauten sowie die über die erste Hypothek
hinausgehende
Beleihung eines Grundstücks unterliegen der
schriftlichen Geneh-
migung des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes
Deutschland.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz), § 3 (Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliederversammlung), § 9 (Beschränkungen des
Vorstands) und § 12 (Sonstige Bestimmungen) beschlossen.
a)
09.04.2024
Malkoc
b)
Vertretungsbeschränkung
angepasst im Rahmen der
Änderung des § 9 der Satzung
sowie nun in Sp. 3 erfasst
Abruf vom 25.12.2024