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Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld
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Abruf vom 28.12.2024
Nummer des Vereins:
VR 3306
Seite 1 von 1
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Tabelle Registerblatt
Nummer der
Eintragung
1
a) Name
b) Sitz
2
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis
3
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
4
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
5
1
a)
Beginn Rötung
St. Antonius Schützenbruderschaft Tungerloh-Capellen
Ende Rötung
b)
Gescher
b)
Beginn Rötung
Vorsitzender:
Düchting, Franz-Josef, Gescher, *XX.XX.1960
Ende Rötung
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 24.03.1969 zuletzt geändert am 07.01.2005
a)
15.06.2009
Schlüter
b)
Tag der ersten Eintragung:
06.06.1969
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit
an die Stelle des bisherigen
Registerblattes Amtsgericht
Borken VR 306) getreten.
Freigegeben am 15.06.2009.
2
a)
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt:
St. Antonius Schützenbruderschaft Tungerloh-Capellen e.V.
a)
Beginn Rötung
Fehlende allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt:
Ende Rötung
Beginn Rötung
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder zum
Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,00 Euro (i. W.
fünftausend Euro) und zu jedem Rechtsgeschäft, das den Verein mit
einem Betrag von mehr als 5.000,00 Euro (i. W. fünftausend Euro)
verpflichtet, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich
ist.
Ende Rötung
b)
Beginn Rötung
Nicht mehr
Ende Rötung
Beginn Rötung
Vorstand:
Düchting, Franz-Josef, Gescher, *XX.XX.1960
Ende Rötung
In den Vorstand gewählt als
Vorsitzender:
Schültingkemper, Thomas, Gescher, *XX.XX.1975
a)
23.03.2015
Hörnemann
3
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nunmehr:
Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden
Vorsitzenden vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in
der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder zum Verkauf, zur
Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke
und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines
Kredites von mehr als 5.000,00 Euro (i. W. fünftausend Euro) und zu
jedem Rechtsgeschäft, das den Verein mit einem Betrag von mehr als
5.000,00 Euro (i. W. fünftausend Euro) verpflichtet, die Zustimmung
der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.01.2020 hat die Änderung der
Satzung in § 2 (Mitgliedschaft) und die Ergänzung in § 5
(Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben des Vorstandes) beschlossen.
a)
13.10.2020
Hörnemann