VR 2292 AG Osnabrück · aktuell
Historischer Auszug

SKM Diözesanverband Osnabrück e. V.

Status: aktuell

Registerübersicht

Name
SKM Diözesanverband Osnabrück e. V.
Register
Vereinsregister (VR)
Registernummer
VR 2292
Registergericht
Amtsgericht Osnabrück
Sitz
Osnabrück
Bundesland
Niedersachsen
Status
aktuell
Dokumentdatum (CD)
Dokumentdatum (SI)

Der historische Auszug zeigt ältere Registerseiten aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung.

Lädt...
|
lausender
|
Hunderter
|
°
.
EEE
Eh
Nun
Amtsgericht
—osnabrück
Bu
|
Nr.
der
a)
Name,
Eintra-
b)
Sitz
gung
‚des
Vereins
Vorstand
“
Liquidatoren
"Vereinsregister
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
5
a)
Tag
"der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
a)
Sozialdienst
Kath.
I”
Männer
im
Bistum
Osnabrück
b)
Osnabrück
Vorsitzender:
Carl-Josef
Hffrogge,
Molkereifachmann,
Emden
stellv.
Vorsitzender:
Günter
Rohoff,
Sozialarbeiter,
Lingen
Beisitzer;
Martin
Reiners,
Versicherungskaufmann,
Nordhorn
Direktor
des
Caritasverbandes
für
die
Diözese
Osnabrück:
Jchann
Josef
Meyer,
Osnabrück
Geschäf
SKM-Diözesanreferent
Ludg
stellv.
Vorsitzender:
Dipl.-Pädagoge
Bernard
Lienesch,
Osnabrück
Direktor
_des
Caritasverbandes
für
die
Diözese
Osnabrück:
Karl-Ludwig
Guddorf,
Osnabrück
U
a)
SKM-Katholischer
Verein
Beisitzer:
.
für
Soziale
Dienste
im
Günter
Rohoff,
geb.
am
17.02.1951,
Lingen
BistumÜsnabrück
e.
V.
Geschäftsführer:
SKM-Diözesanreferent
Ludwig
Klein,
geb.
am
19.08.1956,
Hagen
a.T.W.
RS
171
Karteikarte
für
das
Vereinsregister
(5.64)
Durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
18.11.1989
ist
die
Satzung
im
$
2
(Zweck)
geändert
worden.
Die
Satzung
ist
am
5.
November
1988
errichtet.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende
der
stellv.
Vorsitzende
Beisitzer,
der
Direktor
des
Caritasverbandes
für
die
Diözese
Osnabrück
und
der
SEM-Diözesanreferent
als
Geschäftsführer.
Zwei
von
ihnen,
darunter
der
Vorsitzende
oder
der
stellv.
Vor-
sitzende
vertreten
gemeinsam.
Folgende
Rechtshandlungen
und
Willenserklärungen
des
Vereins
bedürfen
zu
ihrer
Rechtsgu.
tigkeit
der
schrift-
sowie
die
|
an
Grundstücken,
desgleichen
die
Eingehung
von
Ver-
pflie
ngen
zur
Verfügung
über
ein
Grundstück
oder
ein|
Recht
an
einem
Grundstück;
b)
die
Aufnahme
von
Darlehen
mit
Ausnahme
von
Betriebs-
mittelkrediten
mit
einer
Laufzeit
vor
Laufzeit
von
bis
zu
6
Monatei;
c)
der
Abschluß
von
Gesellschafts-
n
Gesellschafts-
und
Beteiligungsver-"
Erd
en
aller
Art;
d)
die
Übernahme
von
Bürgschaften.
4
Der
Vorständ
ist
teilweise
neu
gewählt.
Der
Vorstand
ist
teilweise
neu
gewählt.
Durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlungen
vom
27./28.03.1998
und
24.09.1999
ist
die
Satzung
geändert
und
insgesamt
neu
‚gefaßt
worden.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende,
der
stellver-
‚
tretende
Vorsitzende,
bis
zu
drei
Beisitzer
und
der
SKM-Diözesan-
referent
als
Geschäftsführer.
Je
zwei,
darunter
der
Vorsitzende
oder
stellvertretende
Vorsitzende,
vertreten
gemeinsam.
Folgende
Rechtshandlungen
und
Willenserklärungen
bedürfen
zu
ihrer
Rechtswirksamkeit
einer
schriftlichen
Zustimmung
des
Bischöflichen
Generalvikariats:
“
la)
21
b)
Ä
Erungs-
5
a)
22.05.1989
b)
Satzung
Bl.
7-11
d.h.
„8.1990
/
r
besghl
uß
Bl.
6152
d.
A.
a)
19.06.1998
a)
11.08.2000
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
e)
Name
Rechtsverhältnisse
Vorstand
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
gung
des
Vereins
'
=
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
3
u
4
a)
Erwerb,
Veräußerung
und
Belastung
von
Grundstücken,
b)
Baumaßnahmen,
die
im
Haushaltsplan
nicht
vorgesehen
sind
und
im
Einzelfall
die
Höhe
von
mehr
als
50.000,00
DM
überschrei';en,
c)
die
Anstellung
von
Mitarbeitern
der
Leitung
und
die
Festsetzung
-
ihrer
Vergütung
sowie
die
Anstellung
von
Mitarbeitern,
die
im
Stellenplan
nicht
vorgesehen
sind,
d)
Beteiligungsverhältnisse
aller
Art,
e)
die
Annahme
von
Zuwendungen
unter
Lebenden
und
von
Todes
wegen,
.
die
mit
Verpflichtungen
verbunden
sind;
I
f)
die
Aufnahme
und
die
Gewährung
von
Darlehen
sowie
die
Übernahme
von
Bürgschaften,
soweit
die
Verpflichtung
den
Betrag
von
50.000,00
DM
übersteigen,
)
Satzungsänderungen
)
Auflösung.
a
RR
RE
RT
a
u
EEE
RE
SE
Ra
a
EBENE
Le
urn
Die
Vertreterversammlung
vom
15.03.2003
hat
die
Änderung
der
Satzung
nach
näherer
Maßgabe
des
eingereichten
Protokolls
in
$$
2
Abs.
3
(Zweck)
und
9
Abs.
4
b)
und
f)
beschlossen.
Zu
auf
dem
_..
ten
Blatt
5
b)
Satzungsänderung:
Bl.
72
ff.
d.
A.
)
03.03.2004
N
an
/
)
Änderungsbe-
\
schl.
Bl.
120
d.A.