Code: Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB (265)
Beteiligter
Beteiligtennummer
11
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Voller Name
Vorname
Marcus
Nachname
Trienen
Geburt › Geburtsdatum
1968-06-27
Anschrift
Anschriftstyp
Code: Dienst-/Geschäftsanschrift (003)
Ort
Osnabrück
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
12
Rollen ID
Id
837312043
Ref instanznummer
0
Rollenbezeichnung
Code: Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB (265)
Beteiligter
Beteiligtennummer
12
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Voller Name
Vorname
Olaf
Nachname
Jähner
Geburt › Geburtsdatum
1967-11-27
Anschrift
Anschriftstyp
Code: Dienst-/Geschäftsanschrift (003)
Ort
Langenhagen
Fachdaten Register
Mitteilungsart
Code: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Satzung vom 24.10.1947
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 13.04.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.03.2006.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gliederung), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 9 (Landesturntag), § 12 (Präsidium), § 14 (Fachliche Arbeit), § 15 (Ausschüsse für fachliche Arbeit), § 22 (Übergangsregelung) und § 23 (Datenschutz) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Änderungsbeschluss Blatt 197 ff. der Akten (Bd. 4)
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Landesturntag), § 13 (Präsidium) und § 17 (Weitere Ausschüsse) sowie die Streichung des § 23 (Übergangsregelung) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Beschluss Blatt 64 - 113 der Akten
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Der Vorstand hat am 04.03.2014 die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Allgemeines), 3 (Gemeinnützigkeit) und 22 (Änderung des Zwecks/Auflösung) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Allgemeines), 2 (Gliederung), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 8 (Turnerjugend), 10 (Landesturntag), 12 (Hauptausschuss), 13 (Präsidium), 14 (Geschäftsleitung), 16 (Ausschüsse für die fachliche Arbeit), 17 (Weitere Ausschüsse) und 18 (Ehrenrat) beschlossen. Ferner wurde eine Präambel eingefügt.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitgliedschaft), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 7 (Rechts- und Strafordnung), 10 (Landesturntag), 12 (Hauptausschuss), 13 (Präsidium), 15 (Fachliche Arbeit), 16 (Ausschüsse für die fachliche Arbeit), 17 (Weitere Ausschüsse), 23 (Datenschutz) und 24 (Übergangsregelung) beschlossen. Ferner wurde ein neuer § 25 (Inkrafttreten) in die Satzung aufgenommen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzung Blatt 195-215 Band VII der Akten
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Zweck und Sitz), 2 (Gliederung), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 9 (Organe), 10 (Landesturntag), 11 (Kreisturntage), 12 (Hauptausschuss), 13 (Präsidium), 14 (Geschäftsleitung), 15 (vormals: Fachliche Arbeit, nunmehr: Ausschüsse), 16 (vormals: Ausschüsse für die fachliche Arbeit, nunmehr: GYMWELT-Ausschuss), 17 (vormals: Weitere Ausschüsse, nunmehr: Ausschuss Turnsport), 18 (vormals: Ehrenrat, nunmehr: Ausschuss Olympischer Spitzensport), 19 (vormals: Kassenprüferinnen/Kassenprüfer, nunmehr: Präsidialausschüsse), 20 (vormals Abstimmungen, nunmehr: Beschlussfassung in den Gremien des Vereins), 21 (vormals: Satzungsänderungen, nunmehr: Ehrenrat), 22 (vormals: Änderung des Zwecks/Auflösung, nunmehr: Kassenprüferinnen/Kassenprüfer), 23 (vormals: Datenschutz, nunmehr: Satzungsänderungen), 24 (vormals: Übergangsregelung, nunmehr: Änderung des Zwecks/Auflösung), 25 (vormals: Inkrafttreten, nunmehr: Datenschutz) sowie die Einfügung des neuen § 26 (Inkrafttreten) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzung Blatt 70-90 Band VIII der Akten
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Allgemeines), § 2 (Gliederung), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 10 (Landesturntag), § 11 (Kreisturntage), § 12 (Hauptausschuss), § 14 (Geschäftsleitung), § 18 (Ausschuss Olympischer Spitzensport), § 19 (Präsidialausschüsse), § 20 (Beschlussfassung in den Gremien des Vereins) und § 26 (Inkrafttreten) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Beschluss Blatt 35-72 Bd. V d.A.; Satzung Blatt 77-98 Bd. V d.A.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und sechs Vizepräsidenten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Einzelvertretungsbefugnis bei dem Aufgabenkreis - Ausübung der Arbeitgeberfunktion und Regelung sämtlicher Personalangelegenheiten im Rahmen der jährlichen Personlabudgets und/oder des Stellenplans, wobei sie in ihren jeweiligen Zuständigkeiten als verantwortliche Dienstvorgesetzte agieren und Teile ihrer Aufgaben, die daraus resultieren, widerruflich delegieren können. - Personalangelegenheiten auch außerhalb des jährlichen Personlabudgets bzw. des Stellenplans, wenn diese Stellen projekt-/fremdfinanziert sind - Aufstellung, Controlling und Weiterentwicklung des Haushaltsplans und Festlegung der Verteilung von Haushaltsverantwortlichkeiten (Budgetverantwortung) zur Vorlage im Präsidium. - Verwaltung der verbandseigenen Immobilien. - Vertretung des Verbands in externen Gesellschaften und Gremien anderer Organisationen. - Weiterentweicklung von Leistungen des Verbands (Bildung-, Bewegungs- und Serviceangebote und Veranstaltungen). - Aufnahme und Ausschluss von Vereinen. -Übertragung von Untervollmachten an hauptberufliche Mitarbeiter*innen. -Gerichtliche Vertretung des Verbands und in notariellen Angelegenheiten. - Beschluss von Rechtsgeschäften und Abschluss von Rechtsgeschäften mit zwei Gegenangeboten ohne Wertgrenze, sofern ein Haushaltsansatz besteht. Ohne Haushaltsansatz können mit einstimmigen Beschluss aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte mit mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 € getätigt werden. Über dieser Grenze muss der Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt werden. Bei Geschäften i.S.d. letzten Bullet-Points Sätze 2 und 3 ("Ohne Haushaltsansatz können mit einstimmigen Beschluss aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte mit mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 € getätigt werden. Über dieser Grenze muss der Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt werden.") vertreten die besonderen Vertreter gemeinschaftlich.
Einzelvertretungsbefugnis mit dem Aufgabenkreis - Ausübung der Arbeitgeberfunktion und Regelung sämtlicher Personalangelegenheiten im Rahmen der jährlichen Personlabudgets und/oder des Stellenplans, wobei sie in ihren jeweiligen Zuständigkeiten als verantwortliche Dienstvorgesetzte agieren und Teile ihrer Aufgaben, die daraus resultieren, widerruflich delegieren können. - Personalangelegenheiten auch außerhalb des jährlichen Personlabudgets bzw. des Stellenplans, wenn diese Stellen projekt-/fremdfinanziert sind. - Aufstellung, Controlling und Weiterentwicklung des Haushaltsplans und Festlegung der Verteilung von Haushaltsverantwortlichkeiten (Budgetverantwortung) zur Vorlage im Präsidium. - Verwaltung der verbandseigenen Immobilien. - Vertretung des Verbands in externen Gesellschaften und Gremien anderer Organisationen. - Weiterentweicklung von Leistungen des Verbands (Bildung-, Bewegungs- und Serviceangebote und Veranstaltungen). - Aufnahme und Ausschluss von Vereinen. -Übertragung von Untervollmachten an hauptberufliche Mitarbeiter*innen. -Gerichtliche Vertretung des Verbands und in notariellen Angelegenheiten. - Beschluss von Rechtsgeschäften und Abschluss von Rechtsgeschäften mit zwei Gegenangeboten ohne Wertgrenze, sofern ein Haushaltsansatz besteht. Ohne Haushaltsansatz können mit einstimmigen Beschluss aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte mit mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 € getätigt werden. Über dieser Grenze muss der Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt werden. Bei Geschäften i.S.d. letzten Bullet-Points Sätze 2 und 3 ("Ohne Haushaltsansatz können mit einstimmigen Beschluss aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte mit mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 € getätigt werden. Über dieser Grenze muss der Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt werden.") vertreten die besonderen Vertreter gemeinschaftlich.