Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover
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Nummer des Vereins:
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VR 2162
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Niedersächsischer Turner-Bund
b)
Hannover
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten, dem Vizepräsidenten Verbandspolitik, dem
Vizepräsident Gesellschaftspolitik und dem
Vizepräsidenten Finanzen und Verwaltung.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
b)
Vizepräsident Finanzen und Verwaltung:
Billerbeck, Kurt, Architekt, Hannover
Vizepräsident Verbandspolitik:
Harms, Rolf, Lemwerder, *XX.XX.1939
Vizepräsident Gesellschaftspolitik:
Stübe, Hannelore, Konrektorin, Adendorf
Präsident:
Bartling, Heiner, Rinteln-Steinbergen, *XX.XX.1946
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 24.10.1947
zuletzt geändert am 30.10.2004
a)
21.03.2006
Seja
b)
Satzung Blatt 54-70 der Akten
Tag der ersten Eintragung:
13.04.1950
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.03.2006.
2
b)
Bestellt als
Vorstand:
Baxmann, Wilfried, Springe, *XX.XX.1949
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt
bzw. Neuvortrag ohne Funktionsbezeichnung, nun:
Vorstand:
Billerbeck, Kurt, Hannover, *XX.XX.1936
Vorstand:
Harms, Rolf, Lemwerder, *XX.XX.1939
Vorstand:
Stübe, Hannelore, Adendorf, *XX.XX.1939
Vorstand:
Bartling, Heiner, Rinteln-Steinbergen, *XX.XX.1946
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Gliederung), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 9 (Landesturntag), § 12
(Präsidium), § 14 (Fachliche Arbeit), § 15 (Ausschüsse für fachliche Arbeit), § 22
(Übergangsregelung) und § 23 (Datenschutz) beschlossen.
a)
16.01.2007
Stöber
b)
Änderungsbeschluss Blatt 197 ff.
der Akten (Bd. 4)
neuer Wortlaut der Satzung Blatt
219 ff. der Akten (Bd. 4)
3
a)
Rechtsformzusatz von Amts wegen angefügt:
Niedersächsischer Turner-Bund e.V.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Stübe, Hannelore, Adendorf, *XX.XX.1939
Bestellt als
Vizepräsidentin Gesellschaftspolitik:
Wolters, Angelika, Göttingen, *XX.XX.1949
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
05.01.2009
Jahn
4
b)
Nicht mehr
a)
06.01.2011
Abruf vom 26.12.2024
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VR 2162
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Vorstand:
Harms, Rolf, Lemwerder, *XX.XX.1939
Nicht mehr
Vorstand:
Billerbeck, Kurt, Hannover, *XX.XX.1936
Geändert, nun:
Vizepräsident Finanzen, Verwaltung und Marketing:
Baxmann, Wilfried, Springe, *XX.XX.1949
Bestellt als
Vizepräsident Verbandspolitk:
Alefsen, Lutz, Rastede, *XX.XX.1956
Biernath
5
a)
In Ergänzung der Eintragung vom 06.01.2011, lfd. Nr.4, eingetragen:
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 10
(Landesturntag), § 13 (Präsidium) und § 17 (Weitere Ausschüsse) sowie die Streichung des
§ 23 (Übergangsregelung) beschlossen.
a)
13.01.2011
Biernath
b)
Beschluss Blatt 64 - 113 der
Akten
Satzung Blatt 155 - 172 der
Akten
6
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.03.2013
Paix
b)
Satzung Blatt 54-71 der Akten
7
a)
Der Vorstand hat am 04.03.2014 die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Allgemeines), 3
(Gemeinnützigkeit) und 22 (Änderung des Zwecks/Auflösung) beschlossen.
a)
07.04.2014
Paix
b)
Satzung Blatt 88-106 der Akten
8
b)
Nicht mehr
Vizepräsident Finanzen, Verwaltung und Marketing:
a)
28.05.2015
Paix
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Baxmann, Wilfried, Springe, *XX.XX.1949
Bestellt als
Vizepräsident Finanzen, Verwaltung und Marketing:
Reinhold, Clemens, Hildesheim, *XX.XX.1965
9
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
nachgetragen, nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten, dem Vizepräsidenten Verbandspolitik, dem
Vizepräsidenten Gesellschaftspolitik und dem
Vizepräsidenten Finanzen, Verwaltung und Marketing.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
b)
Funktionsbezeichnung von Amts wegen berichtigt, nun:
Präsident:
Bartling, Heiner, Rinteln, *XX.XX.1946
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Allgemeines), 2 (Gliederung), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 8 (Turnerjugend),
10 (Landesturntag), 12 (Hauptausschuss), 13 (Präsidium), 14 (Geschäftsleitung), 16
(Ausschüsse für die fachliche Arbeit), 17 (Weitere Ausschüsse) und 18 (Ehrenrat)
beschlossen. Ferner wurde eine Präambel eingefügt.
a)
14.12.2016
Paix
b)
Satzung Blatt 81-100 Bd. II der
Akten
10
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten und sechs Vizepräsidenten.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
b)
Geändert, nun:
Vizepräsident:
Alefsen, Lutz, Rastede, *XX.XX.1956
Geändert, nun:
Vizepräsident:
Reinhold, Clemens, Hildesheim, *XX.XX.1965
Geändert, nun:
Vizepräsidentin:
Wolters, Angelika, Göttingen, *XX.XX.1949
Bestellt als
Vizepräsident:
Röhrbein, Carsten, Laatzen, *XX.XX.1969
Bestellt als
Vizepräsident:
Hannig, Christoph, Bovenden, *XX.XX.1959
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4
(Mitgliedschaft), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 7 (Rechts- und Strafordnung), 10
(Landesturntag), 12 (Hauptausschuss), 13 (Präsidium), 15 (Fachliche Arbeit), 16
(Ausschüsse für die fachliche Arbeit), 17 (Weitere Ausschüsse), 23 (Datenschutz) und 24
(Übergangsregelung) beschlossen. Ferner wurde ein neuer § 25 (Inkrafttreten) in die
Satzung aufgenommen.
a)
09.01.2019
Paix
b)
Satzung Blatt 195-215 Band VII
der Akten
Abruf vom 26.12.2024
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Nummer des Vereins:
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VR 2162
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Bestellt als
Vizepräsidentin:
Prof. Dr. Heüveldop, Dörte, Wennigsen, *XX.XX.1973
11
b)
Nicht mehr
Vizepräsidentin:
Wolters, Angelika, Göttingen, *XX.XX.1949
Bestellt als
Vizepräsidentin:
Pfitzner, Tina, Braunschweig, *XX.XX.1961
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name, Zweck und Sitz), 2 (Gliederung), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 9
(Organe), 10 (Landesturntag), 11 (Kreisturntage), 12 (Hauptausschuss), 13 (Präsidium), 14
(Geschäftsleitung), 15 (vormals: Fachliche Arbeit, nunmehr: Ausschüsse), 16 (vormals:
Ausschüsse für die fachliche Arbeit, nunmehr: GYMWELT-Ausschuss), 17 (vormals:
Weitere Ausschüsse, nunmehr: Ausschuss Turnsport), 18 (vormals: Ehrenrat, nunmehr:
Ausschuss Olympischer Spitzensport), 19 (vormals: Kassenprüferinnen/Kassenprüfer,
nunmehr: Präsidialausschüsse), 20 (vormals Abstimmungen, nunmehr: Beschlussfassung
in den Gremien des Vereins), 21 (vormals: Satzungsänderungen, nunmehr: Ehrenrat), 22
(vormals: Änderung des Zwecks/Auflösung, nunmehr: Kassenprüferinnen/Kassenprüfer),
23 (vormals: Datenschutz, nunmehr: Satzungsänderungen), 24 (vormals:
Übergangsregelung, nunmehr: Änderung des Zwecks/Auflösung), 25 (vormals:
Inkrafttreten, nunmehr: Datenschutz) sowie die Einfügung des neuen § 26 (Inkrafttreten)
beschlossen.
a)
11.02.2022
Paix
b)
Satzung Blatt 70-90 Band VIII
der Akten
12
b)
Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Trienen, Marcus, Osnabrück, *XX.XX.1968
Einzelvertretungsbefugnis bei dem Aufgabenkreis
- Ausübung der Arbeitgeberfunktion und Regelung
sämtlicher Personalangelegenheiten im Rahmen der
jährlichen Personlabudgets und/oder des Stellenplans,
wobei sie in ihren jeweiligen Zuständigkeiten als
verantwortliche Dienstvorgesetzte agieren und Teile ihrer
Aufgaben, die daraus resultieren, widerruflich delegieren
können.
- Personalangelegenheiten auch außerhalb des
jährlichen Personlabudgets bzw. des Stellenplans, wenn
diese Stellen projekt-/fremdfinanziert sind
- Aufstellung, Controlling und Weiterentwicklung des
Haushaltsplans und Festlegung der Verteilung von
Haushaltsverantwortlichkeiten (Budgetverantwortung)
zur Vorlage im Präsidium.
- Verwaltung der verbandseigenen Immobilien.
- Vertretung des Verbands in externen Gesellschaften
und Gremien anderer Organisationen.
- Weiterentweicklung von Leistungen des Verbands
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1
(Allgemeines), § 2 (Gliederung), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 10
(Landesturntag), § 11 (Kreisturntage), § 12 (Hauptausschuss), § 14 (Geschäftsleitung), §
18 (Ausschuss Olympischer Spitzensport), § 19 (Präsidialausschüsse), § 20
(Beschlussfassung in den Gremien des Vereins) und § 26 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
11.01.2024
Wilhelm
b)
Beschluss Blatt 35-72 Bd. V d.A.;
Satzung Blatt 77-98 Bd. V d.A.
Abruf vom 26.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 5 von 6
VR 2162
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
(Bildung-, Bewegungs- und Serviceangebote und
Veranstaltungen).
- Aufnahme und Ausschluss von Vereinen.
-Übertragung von Untervollmachten an hauptberufliche
Mitarbeiter*innen.
-Gerichtliche Vertretung des Verbands und in notariellen
Angelegenheiten.
- Beschluss von Rechtsgeschäften und Abschluss von
Rechtsgeschäften mit zwei Gegenangeboten ohne
Wertgrenze, sofern ein Haushaltsansatz besteht. Ohne
Haushaltsansatz können mit einstimmigen Beschluss
aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte mit
mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 €
getätigt werden. Über dieser Grenze muss der
Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem
Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung
zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt
werden.
Bei Geschäften i.S.d. letzten Bullet-Points Sätze 2 und 3
("Ohne Haushaltsansatz können mit einstimmigen
Beschluss aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte
mit mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 €
getätigt werden. Über dieser Grenze muss der
Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem
Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung
zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt
werden.") vertreten die besonderen Vertreter
gemeinschaftlich.
Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Jähner, Olaf, Langenhagen, *XX.XX.1967
Einzelvertretungsbefugnis mit dem Aufgabenkreis
- Ausübung der Arbeitgeberfunktion und Regelung
sämtlicher Personalangelegenheiten im Rahmen der
jährlichen Personlabudgets und/oder des Stellenplans,
wobei sie in ihren jeweiligen Zuständigkeiten als
verantwortliche Dienstvorgesetzte agieren und Teile ihrer
Aufgaben, die daraus resultieren, widerruflich delegieren
können.
- Personalangelegenheiten auch außerhalb des
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Nummer des Vereins:
Seite 6 von 6
VR 2162
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
jährlichen Personlabudgets bzw. des Stellenplans, wenn
diese Stellen projekt-/fremdfinanziert sind.
- Aufstellung, Controlling und Weiterentwicklung des
Haushaltsplans und Festlegung der Verteilung von
Haushaltsverantwortlichkeiten (Budgetverantwortung)
zur Vorlage im Präsidium.
- Verwaltung der verbandseigenen Immobilien.
- Vertretung des Verbands in externen Gesellschaften
und Gremien anderer Organisationen.
- Weiterentweicklung von Leistungen des Verbands
(Bildung-, Bewegungs- und Serviceangebote und
Veranstaltungen).
- Aufnahme und Ausschluss von Vereinen.
-Übertragung von Untervollmachten an hauptberufliche
Mitarbeiter*innen.
-Gerichtliche Vertretung des Verbands und in notariellen
Angelegenheiten.
- Beschluss von Rechtsgeschäften und Abschluss von
Rechtsgeschäften mit zwei Gegenangeboten ohne
Wertgrenze, sofern ein Haushaltsansatz besteht. Ohne
Haushaltsansatz können mit einstimmigen Beschluss
aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte mit
mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 €
getätigt werden. Über dieser Grenze muss der
Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem
Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung
zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt
werden.
Bei Geschäften i.S.d. letzten Bullet-Points Sätze 2 und 3
("Ohne Haushaltsansatz können mit einstimmigen
Beschluss aller besonderen Vertreter Rechtsgeschäfte
mit mindestens einem Gegenangebot bis 30.000,00 €
getätigt werden. Über dieser Grenze muss der
Vizepräsident / die Vizepräsidentin mit dem
Aufgabenschwerpunkt Finanzen und Verwaltung
zustimmen oder ein Präsidiumsbeschluss herbeigeführt
werden.") vertreten die besonderen Vertreter
gemeinschaftlich.
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