VR 140317 AG Braunschweig · aktuell
Historischer Auszug

BiLfA.Lohnsteuerhilfeverein BiLfA Beratung in Lohnsteuersachen für Arbeitnehmer e.V.

Status: aktuell

Registerübersicht

Name
BiLfA.Lohnsteuerhilfeverein BiLfA Beratung in Lohnsteuersachen für Arbeitnehmer e.V.
Register
Vereinsregister (VR)
Registernummer
VR 140317
Registergericht
Amtsgericht Braunschweig
Sitz
Salzgitter
Bundesland
Niedersachsen
Status
aktuell
Dokumentdatum (CD)
Dokumentdatum (SI)

Der historische Auszug zeigt ältere Registerseiten aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung.

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Name
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Sitz
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Vorstand
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Vertretung,
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Entziehung
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Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
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Die
Satzung
ist
am
4.
April
1984
errichtet
und
am
20.
Ja-
nuar
1983
geändert
in
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(Sitz).
Der
Sitz
ist
von
Lehre
nach
Braunschweig
verlegt.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
1.
und
2.
Vorsitzende.
Jeder
ist
allein
vertre-
tungsberechtigt.
Barbara
Knipping
ist
zur
1.
Vorsitzenden
gewählt;
Egon
Bennhardt
ist
zum
2.
Vorsitzenden
gewählt.
Durch
Mitgliederversammlung
vom
17.
Oktober
1991
ist
die
Satzung
geändert
und
insgesamt
neu
gefaßt.
1.
Vorsitzende:
Steuerfachgehilfin
Barbara
Knipping,
Braunschweig
2.
Vorsitzender:
Straßenbahnfahrer
Egon
Bennhardt,
Braunschweig
a)
16.03.1994
Mauer
b)
Bisher:
AG
Biraunschweig
VR
3399
Durch
Mitgliederversammlung
vom
30.
Dezember
1993
ist
$
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der
Satzung
geändert
(Name,
Sitz
und
Arbeitsgebiet):
Der
Sitz
ist
von
Braunschweig
nach
Salzgitter
verlegt.
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ET
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EENEINVEN
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In
der
Mitgliederversammlung
vom
29.12.2001
ist
die
Satzung
in
mehreren
Punkten
geändert
und
insgesamt
neu
gefasst
worden.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
1.
und
2.
Vorsitzende.
Jeder
ist
allein
vertretungsberechtigt.
Der
Vorstand
fasst
seine
Beschlüsse
mit
einfacher
Mehrheit.
Soweit
der
Vorstand
aus
zwei
Mitgliedern
besteht,
ist
Einstimmigkeit
erforderlich.
m
Zuständigkeit
des
Registergerichts
zum
1.
August
2005
geändert
du
|
Verordnung
vom
20.
Mai
2005
on
|
(Nds.
GVBl.
Nr.
12/2005
Seite
181);
nunmehr
Amtsgericht
Braunschweig
|
Schroedel
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Karteikarte
für
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Fortsetzung
Rückseite
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Vereinsrecister
(5.64)
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