Amtsgericht Bremen
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 17.12.2024
VR 2786 HB
Num-
mer der
Eintra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintra-
gung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Caritasverband Bremen eingetragener Verein
b)
Bremen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden,
dem Stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstands-
mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden gemein-
sam, im Falle der Verhinderung des einen von ihnen tritt ein weiteres
Vorstandsmitglied an seine Stelle. Der Fall der Verhinderung ist nicht
nachzuweisen. Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtsgeschäften der
schriftlichen Zustimmung des Bischöflichen Generalvikariates Osna-
brück: a) Gründung, Erwerb, erhebliche Erweiterungen oder Aufgabe
von Caritativen Einrichtungen und Betrieben sowie Wirtschaftsunterneh-
men, b) Durchführung von nicht im Wirtschaftsplan vorgesehenen Bau-
maßnahmen, deren geschätzte Kosten den Betrag von 102.258,38 Eu-
ro übersteigen, c) Veräußerung, Belastung und Aufgabe des Eigentums
sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstü-
cken, d) Übernahme von Bürgschaften und Gewährung von Darlehen,
ausgenommen die Fälle, in denen Bürgschaften und Darlehen im Rah-
men der laufenden Sozialaufgaben der Caritasarbeit gewährt werden,
e) Aufnahme von Darlehen mit Ausnahme von Betriebsmittelkrediten,
f) Dienstverträge mit leitenden Mitarbeitern, g) Abschluss von Gesell-
schaftsverträgen und Beteiligungsverträgen aller Art sowie Beitritte zu
Vereinen und Verbänden, h) Feststellung des Haushaltsplans nebst Stel-
lenplan, i) Satzungen einzelner Einrichtungen und Sondervermögen.
b)
Vorsitzender:
1.
Lüttel, Ansgar, *XX.XX.1949, Bremen
Stellvertretender Vorsitzender:
2.
Düring, Franz-Christoph, *XX.XX.1944, Bremen
Vorstandsmitglied:
3.
Beljung, Karoline, *XX.XX.1967, Bremen
Vorstandsmitglied:
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom: 02.10.1950
zuletzt geändert und neu gefasst durch Beschluss vom
27.11.1992. Von der Eintragung ausgenommen ist die Bestim-
mung in § 4 Ziffer 4 der Satzung über die Mitgliedschaft im
Caritasverband für die Diözese Osnabrück.
a)
27.12.2007
Peinelt
b)
Tag der ersten Eintra-
gung: 20.10.1950
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben, im
Wege der Umschrei-
bung von Amts we-
gen berichtigt worden
und dabei an die Stel-
le des bisherigen Re-
gisterblattes getreten.
Satzung Bl. 182/192
17.12.2024
Seite 1 von 4
Amtsgericht Bremen
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 17.12.2024
VR 2786 HB
Num-
mer der
Eintra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintra-
gung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
4.
Hilker, Klaus, *XX.XX.1939, Bremen
Vorstandsmitglied:
5.
Dr. Mohr-Lüllmann, Rita, *XX.XX.1957, Bremen
2
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei,
höchstens vier Mitgliedern, darunter der Vorsitzende. Vorsitzender des
Vorstandes ist der Caritasdirektor.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch
den Vorsitzenden (Caritasdirektor) gemeinsam mit einem weiteren Vor-
standsmitglied.
Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtshandlungen und Willenserklä-
rungen der schriftlichen Genehmigung des Bischofs von Osnabrück: a)
Satzungsänderungen, b) die Gründung, der Erwerb, erhebliche Erweite-
rungen oder die Aufgabe von karitativen Einrichtungen und Betrieben
sowie Wirtschaftsunternehmen, c) die Durchführung von nicht im Wirt-
schaftsplan vorgesehenen Baumaßnahmen, deren geschätzte Kosten den
Betrag von € 200.000 übersteigen, d) die Veräußerung, Belastung und
Aufgabe des Eigentums sowie die Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken im Betrag von mehr als € 200.000, e) die
Übernahme von Bürgschaften und die Gewährung von Darlehn, ausge-
nommen die Fälle, in denen Bürgschaften und Darlehn im Rahmen der
laufenden Sozialaufgaben der Caritasarbeit gewährt werden und einen
Betrag von € 10.000 nicht überschreiten, f) die Aufnahme von Darlehn
-mit Ausnahme von Betriebsmittelkrediten- im Betrag von mehr als €
200.000, g) Dienstverträge mit dem Vorstand, h) der Abschluss von Ge-
sellschaftsverträgen und Beteiligungsverträgen aller Art, i) Satzungen
einzelner Einrichtungen und Sondervermögen, j) Auflösung des Verban-
des.
b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Lüttel, Ansgar
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2007 hat die Satzung
insgesamt neu gefasst, insbesondere § 12 (Vorstand). Von der
Eintragung der Satzung ist die Bestimmung in § 4 Ziffer 4 über
die Mitgliedschaft im Caritasverband für die Diözese Osna-
brück.
a)
25.06.2008
Peinelt
b)
Satzung Bl. 296/305
Protokoll Bl. 279/295
17.12.2024
Seite 2 von 4
Amtsgericht Bremen
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 17.12.2024
VR 2786 HB
Num-
mer der
Eintra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintra-
gung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
2. Düring, Franz-Christoph
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Beljung, Karoline
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
4. Hilker, Klaus
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
5. Dr. Mohr-Lüllmann, Rita
Vorsitzender (Caritasdirektor):
6.
Böckmann, Martin, *XX.XX.1966, Bremen
Vorstandsmitglied:
7.
Jonas, Volker, *XX.XX.1957, Bremen
Vorstandsmitglied:
8.
kleine Bornhorst, Martina, *XX.XX.1962, Dinklage
3
b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
7. Jonas, Volker
a)
29.08.2012
Peinelt
4
a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) ist von Amts wegen
berichtigt.
Caritasverband Bremen e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2013 hat die Ände-
rung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Status, Geschäftsjahr) be-
schlossen.
a)
30.12.2013
Peinelt
b)
Protokoll Bl. 345/350
5
a)
a)
a)
17.12.2024
Seite 3 von 4
Amtsgericht Bremen
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 17.12.2024
VR 2786 HB
Num-
mer der
Eintra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintra-
gung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Ca-
ritasdirektor) und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder ge-
meinsam vertreten.
Für laufende Geschäfte vertritt jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtshandlungen und Willenserklä-
rungen der schriftlichen Genehmigung des Bischofs von Osnabrück: a)
Satzungsänderungen, b) die Gründung, der Erwerb, erhebliche Erwei-
terungen oder die Aufgabe von karitativen Einrichtungen und Betrie-
ben sowie Wirtschaftsunternehmen, c) die Durchführung von nicht im
Wirtschaftsplan vorgesehenen Baumaßnahmen, deren geschätzte Kosten
den Betrag von 200.000 EUR übersteigen, d) die Veräußerung, Belas-
tung und Aufgabe des Eigentums sowie die Änderung, Veräußerung und
Aufgabe von Rechten an Grundstücken im Betrag von mehr als 200.000
EUR, e) die Übernahme von Bürgschaften und die Gewährung von Dar-
lehn, ausgenommen die Fälle, in denen Bürgschaften und Darlehn im
Rahmen der laufenden Sozialaufgaben der Caritasarbeit gewährt werden
und einen Betrag von 10.000 EUR nicht überschreiten, f) die Aufnahme
von Darlehn -mit Ausnahme von Betriebsmittelkrediten- im Betrag von
mehr als 200.000 EUR, g) Dienstverträge mit dem Vorstand, h) der Ab-
schluss von Gesellschaftsverträgen und Beteiligungsverträgen aller Art,
i) Satzungen einzelner Einrichtungen und Sondervermögen, j) Auflösung
des Verbandes.
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2022 hat die Satzung
insgesamt neu gefasst, insbesondere hinsichtlich der allgemei-
nen Vertretungsregelung.
05.06.2023
Kwiatkowski
b)
Satzung Bl. 393/398
Protokoll Bl. 378/381
+ 386 RS/392
17.12.2024
Seite 4 von 4