| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2.000,00 DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |