Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.