| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert über 500,00 € der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. |