| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |