Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein, im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.