| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied ist für den Abschluss, die Änderung und Beendigung von Verträgen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |