| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und ggf. bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken. |