Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie Belastungen von Grundbesitz, Beteiligungen an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen ab 10.000 EUR.