Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis elf Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Aufgabenbereich: Leitung des RSCI Sekretariats entsprechend § 11 der Satzung zur Unterstützung des Vorstands bei der Ausführung der satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Vereinsorgane und der Führung der laufenden Geschäfte des Vereins, insbesondere a) Kommunikation und Koordination von Vorhaben mit anderen Vereinsorganen und Dritten; b) Vorbereitung und Unterstützung von Sitzungen der Vereinsorgane; c) Dokumentenablage und Buchführung; und d) Öffentlichkeitsarbeit für den Verein. Von der Leitungsfunktion umfasst sind alle Erklärungen und Handlungen, die zur Durchführung der vorgenannten Aufgaben erforderlich sind. Umfasst ist insbesondere auch die Anstellung, Überwachung und Anweisung anderer Mitarbeiter des RSCI Sekretariats.