| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung von Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen. |