Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.