| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorsitzende ist allenvertretungsbefugt. |