| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Ligaobmann.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Über Ausgaben und Willenserklärungen, die den Verein über 2.000,- Euro belasten, entscheidet die Mitgliederversammlung. |