Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und ggf. weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich bis zu einem Gesamtbetrag von 500,00 EUR durch ein Vorstandsmitglied allein, ab einem Gesamtbetrag von 500,00 EUR durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.