Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, An- und Abmietung von Räumlichkeiten, Beteiligung an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen ab € 1000 entscheidet die Mitgliederversammlung.