Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro bedürfen in jedem Fall eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.