Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedoch beim Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000 Euro belasten, wird der Verein von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstandes insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.