Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über DM 1.000,- sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung hierzu vorliegt.