Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.