Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu sechs Personen, darunter der/dem Vorsitzenden, der/dem Stellvertreter/in und der/dem Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.