Amtsgericht Charlottenburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 25.12.2024
VR 19052 B
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
1
2
3
4
5
1
a)
Kuratorium Dominikushaus e.V.
b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindes-
tens einer, höchstens drei Personen.
Ist nur ein Vorstandsmitglied gewählt, vertritt dieses den
Verein allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Per-
sonen, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den
Verein gemeinsam. Das Kuratorium kann einzelnen Vor-
standsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis erteilen.
Das Kuratorium kann Vorstandsmitglieder von den Be-
schränkungen des § 181 BGB befreien.
b)
Vorstandsmitglied:
1.
Ruhnau, Konrad Andreas, *XX.XX.1949, Weilheim
mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 22.01.1999 mit Ände-
rung vom 27.09.1999
a)
04.09.2006
Fiedler-Kurow-
ski
b)
Satzung Bl.
20-24
Beschluss Bl. 41
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umge-
schrieben wor-
den und dabei
an die Stelle des
bisherigen Regis-
terblattes getre-
ten.
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