Amtsgericht Charlottenburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 17.12.2024
VR 16425 B
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
1
2
3
4
5
1
a)
Trägerverein der Gemeinschaft Brot des Lebens im
Erzbistum Berlin
b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und einem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorstandsvorsitzenden oder seinen Stellvertre-
ter jeweils allein.
b)
Vorsitzender:
1.
Willsch, Wolfgang, Berlin
Stellvertreter:
2.
Willsch, Karin, Berlin
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am: 23.09.1995
Mit letzter Änderung vom: 10.02.1996
a)
10.10.2006
Tuma
b)
Satzung Bl. 4-7
Beschluss Bl. 8,
13, 20-22
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umge-
schrieben wor-
den und dabei
an die Stelle des
bisherigen Regis-
terblattes getre-
ten.
2
a)
Brot des Lebens e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein oder
zwei Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmit-
gliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch die Vorsitzenden allein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2013 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
08.07.2013
Pietsch
b)
Satzung Bl.41-50
Beschluss Bl. 39
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VR 16425 B
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
1
2
3
4
5
Die weiteren Vorstandsmitglieder sind bis zu einem Wert
von 2.000,-- Euro zur alleinigen Vertretung berechtigt.
Bei einem Wert über 2.000,-- Euro, bei Rechtsgeschäften,
die den Verein länger als zwei Jahre binden sowie für den
Abschluss von Arbeitsverträgen und die Aufnahme von
Krediten ist die schriftliche Zustimmung eines Vorsitzen-
den erforderlich.
b)
Vorstandsmitglied:
3.
Schmid, Ralf Uwe, *XX.XX.1960, Neukloster
Besondere Vertreterin:
4.
Ungvari, Ildiko, *XX.XX.1970, Oradea/Rumänien
Wirkungskreis: Führung der laufenden Geschäfte der
Hausgemeinschaften und Projekte in Ungarn und Rumäni-
en bis zu einem Geschäfswert von 2000,-- €. Für Rechts-
geschäfte, die den Verein länger als zwei Jahre binden, so-
wie für den Abschluss von Arbeitsverträgen und die Auf-
nahme von Krediten ist eine schriftliche Zustimmung des
Vorsitzenden erforderlich.
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VR 16425 B
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
1
2
3
4
5
Änderung zu Nr. 1:
Vorsitzender:
Willsch, Wolfgang, *XX.XX.1966, Berlin
Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzende:
Willsch, Karin, *XX.XX.1967, Berlin
3
b)
Besonderer Vertreter:
5.
Maremo Changowi, Charles, *XX.XX.1966, Cellule Gasiza,
Secteuer Bushoki, District Rulindo, Province du Nord/Ru-
anda
Wirkungskreis: Führung der laufenden Geschäfte der-
Hausgemeinschaften und Projekte in Ruanda bis zu einem
Geschäftswert von 2.000,00 EUR. Für Rechtsgeschäfte,
die den Verein länger als zwei Jahre binden, sowie für den
Abschluss von Arbeitsverträgen und für die Aufnahme
von Krediten ist eine schriftliche Zustimmung des Vorsit-
zenden erforderlich.
Besonderer Vertreter:
a)
14.10.2014
Pietsch
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Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
1
2
3
4
5
6.
Youani, Olivier, *XX.XX.1960, Mbalmayo/Mbockou-
lou/Kamerun
Wirkungskreis: Führung der laufenden Geschäfte der-
Hausgemeinschaften und Projekte in Kamerun bis zu ei-
nem Geschäftswert von 2.000,00 EUR. Für Rechtsge-
schäfte, die den Verein länger als zwei Jahre binden, so-
wie für den Abschluss von Arbeitsverträgen und für die
Aufnahme von Krediten ist eine schriftliche Zustimmung
des Vorsitzenden erforderlich.
4
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein oder
zwei Vorsitzenden und bis zu sechs weiteren Vorstands-
mitgliedern.
b)
Änderung zu Nr. 4:
Vorstandsmitglied:
Ungvari, Ildiko, *XX.XX.1970, Oradea/Rumänien
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2016 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
Durch Beschluss des Vorstandes vom 13.09.2016
ist die Satzung geändert in § 6 (Mitgliederver-
sammlung).
a)
27.09.2016
Pietsch
b)
Satzung Bl.70-75
Beschluss
Bl.67-68
Beschluss Bl.79
(80-85)
17.12.2024
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